… und stellt die Meinungsfreiheit über den § 130 STGB.

Wirklich?

Die klare Antwort lautet: JEIN

Juden empört über Urteil zur Holocaust-Leugnung
Hürden für Tatbestand der Volksverhetzung

Der Jüdische Weltkongress ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einverstanden, nach der Holocaustleugnung im Rahmen eines Meinungsaustauschs erlaubt ist. Von einem „Schlag ins Gesicht“ für die Angehörigen und Nachkommen von sechs Millionen ermordeter Juden spricht der Dachverband jüdischer Gemeinden und Organisationen.

Das höchste deutsche Gericht liefere so „die Anleitung für Neonazis, wie man in Deutschland den Holocaust ungestraft leugnen darf“. Lauder forderte eine umgehende Revision des Urteils.

Knobloch: aushöhlende Auslegung
Charlotte Knobloch, Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses und Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in München, erklärte, der Gesetzgeber habe die Leugnung des Holocaust bewusst dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit entzogen. Dieser Grundsatz müsse restriktiv ausgelegt und angewandt werden. „Eine Entsorgung durch die Hintertür der aushöhlenden Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien“, so Knobloch.

Das Urteil sei „eine Anleitung zur legalen Holocaustleugnung“, so die Vizepräsidentin des jüdischen Dachverbandes. Sie nannte die Entscheidung aus Karlsruhe eine „juristische Spitzfindigkeit“, die „ein schlechtes Licht auf die zuständige Kammer des höchsten deutschen Gerichtes“ werfe.

Das Bundesverfassungsgericht hob laut dem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss ein Urteil gegen einen 1924 geborenen Rechtsradikalen auf, der in Aufsätzen den Holocaust als „Zwecklüge“ bezeichnet hatte. Weiter behauptete der Mann, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es die Gaskammern nie gegeben habe.

Die Karlsruher Richter argumentierten, der Rechtsradikale habe seine Schriften nur privat einer anderen Person übergeben, aber nicht „verbreitet“. Damit sei auch eine Voraussetzung für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Frühere Verurteilungen des Mannes durch das Landgericht Mühlhausen und das Thüringer Oberlandesgericht verletzten damit die Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht.

MERKE: Man darf alles sagen, auch den HC leugnen, aber nicht öffentlich.
Das ist derart schizophren, das es schon fast wieder lustig ist…
Meinungsfreiheit gibt es oder eben nicht. Man ist ja schliesslich auch nicht nur unter Freunden oder in der Familie schwanger