Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg behandelt Ende Juni den Einspruch des italienischen Staates gegen ein früheres Urteil des Gerichts, wonach Kruzifixe in Klassenzimmern die Religionsfreiheit der Schüler verletzen.
Ja, auf der dänischen Fahne ist und bleibt ein Kreuz und ja, natürlich hängt ein Kruzifix in italienischen Klassenzimmern. Und nein, selbst wenn beides einen religiösen Hintergrund hat, nimmt niemand, aber auch wirklich niemand davon Schaden. Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass die Gesellschaft frei von Religion sein soll. Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder Bürger die Möglichkeit haben soll, seinen Gott zu verehren und seinen Glauben zu pflegen. Das gilt auch für die klare christliche Mehrheit in Europa. Natürlich ist es in Ordnung, den einen oder anderen Glauben zu haben oder auch überhaupt keinen.
Aber die Religionsfreiheit als Mittel zu gebrauchen, die christliche Tradition zu verbannen, das ist mehr oder weniger Rechtshysterie.
Juni 16, 2010 at 10:28 pm
Aber die Religionsfreiheit als Mittel zu gebrauchen, die christliche Tradition zu verbannen, das ist mehr oder weniger Rechtshysterie.
Mag sein, dennoch wird sie betrieben, du selbst hast über Gebetsräume in Schulen geschrieben, auch wenn diese im Nachhinein verboten wurden, ebenso haben Kopftücher nichts in Schulen zusuchen, als modisches Assesoire ok, als Symbol für den Glauben, nein!
Juni 16, 2010 at 4:57 pm
Worum geht es bei diesem Streit?In erster Linie „Ich nix Kopftuch du nix Kruzifix“!Enden soll das bei der Sharia,und natürlich unsere Politbonzen können sich feige raushalten und brauchen gegenüber den Wahlvolk nur noch auf Gerichtsurteile verweisen.
Herr Berger mein wir werden sanft erdrosselt,denn wenn niemand mehr was macht dann geht diese islam.Salamitaktik auf.