Erwerbslose Migranten aus bestimmten Staaten können unbefristet Hartz IV erhalten, auch wenn sie nie in Deutschland gearbeitet haben.
Das Bundessozialgericht in Kassel traf die Entscheidung mit Verweis auf das sogenannte Europäische Fürsorgeabkommen aus dem Jahr 1953. Die Richter folgten (Az.: B 14 AS 23/10 R) einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin und wiesen die Revision des Jobcenters Berlin Mitte ab.
Die Behörde hatte einem Franzosen nach der gesetzlich möglichen Sperrfrist von drei Monaten sechs Monate lang Hartz IV gezahlt, danach aber die Zahlung mit der Begründung verweigert, der Mann halte sich ausschließlich wegen der Jobsuche in Deutschland auf. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich.
Insgesamt 18 europäische Länder haben das Abkommen unterzeichnet, darunter Deutschland und Frankreich. Es gilt in Deutschland für Einwanderer aus allen EU-Mitgliedsstaaten, außerdem für Staatsangehörige aus Island, Norwegen und der Türkei.

Lasset uns jubeln und lasset uns jauchzen, denn was is das doch ne gute Nachricht. Schließlich füllen die mit Hartz4 unsere Sozial- und Rentenkassen.
Ich wußte, daß uns die Talente nicht im Stich lassen, ich wußte es.

Eine neue Nationalhymne für Deutschland

„Macht hoch die Tür, die Tor macht weit,
Deutschalnd ist immer und allzeit bereit,
von überall kommt her nach hier
Hier gibt es für alle genug Hartz IV
die Deutschen zahlen gern für alle,
gerne kommt unser Gürtel in die letze Schnalle,
Macht hoch die Tür, die Tor macht weit,.
kommt alle her von nah und weit“