Die Staatsanwältin, die der Freilassung des Schänders zustimmte, heißt Liane Pospischil. Es gab Mitte März ein Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft signalisierte, dass eine Bewährungsstrafe infrage kommt. Voraussetzung war ein Geständnis, zudem der Schutz des Opfers.
Nachdem der Täter nach der Untat in U-Haft saß und bei seinem Bruder gewohnt hatte, lebt der Kinderschänder jetzt in dem Haus, in dem auch das Opferkind wohnt.
Sieht so der Schutz des Opfers aus?
Ist die Justiz in der BRD überhaupt noch tragbar?
Sind Urteile, die „im Namen des Volkes“ gesprochen werden und Kinderschändern 22 Monate auf Bewährung, also Freiheit, einbringen – für einen Mann, der einem vierjährigen Mädchen seinen Penis in den Mund steckte gerechtfertigt, oder ging es der Staatsanwaltschaft nur darum dem Opfer zu zeigen, dass es unerwünscht ist auf dieser Welt?
Wäre die Tochter der Staatsanwältin missbraucht worden, hätte sie ihn auch auf Bewährung in die Freiheit entlassen und ihn als Nachbarn bei sich leben lassen?
Mit Sicherheit wohl kaum, da wäre es um Rache gegangen, auch wenn sie selbst nicht die Anklage vertreten hätte, sondern einer ihrer Kollegen.
Für die Angehörigen ist das ein harter Schlag. Und ein vollkommen falsches Signal, wenn man so inkonsequent solche Straftaten ahndet. Es ist ein Witz, wenn einer eine Straftat gesteht, dann noch die Freiheit bekommt.
Aber anscheinend will man niemanden mehr in den Knast stecken, verbrechen scheinen sich entgegen der Landläufigen Meinung doch zu lohnen.
Deutsche Justiz, lass dich BRDigen!!!!
April 11, 2011 at 5:44 pm
Endlich einmal jemand, der die Wahrheit sagt!
Capirai!!