Wie jüngst Stern TV berichtete, werden in Bremen Polizisten von Kriminellen nach Hause geschickt. „Haut ab“ aus dem Munde von Angehörigen des bekannten Miri Clans läßt es für Polizisten geraten erscheinen, einen Einsatz abzubrechen. Der Vorsitzende der Bremer Gewerkschaft der Polizei, Rainer Wendt verteidigt dieses Verhalten damit, daß man von den Beamten keine Lebensmüdigkeit erwarten kann. Denn die Miris sind fast immer bewaffnet und immer aggressiv.

Bewaffnet? Deutschland hat eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Strikte Auflagen zum Erwerb, Führen und Aufbewahren von Waffen kennt jeder Sportschütze und Jäger. Doch scheinbar gelten diese scharfen Bestimmungen nur für das gesetzestreue, steuerzahlende eigene Volk. Wie sonst ist es möglich, daß die Mitglieder des Miri Clans nicht entwaffnet werden?
Da man dieses offensichtlich nicht will oder kann, kann den Verantwortlichen fahrlässige Beihilfe zu Mord und Körperverletzung vorgeworfen werden. Wobei Mord schon fast verharmlosend ist.
Denn den psychischen Mord gegen das Selbstbewußtsein der Bürger haben die Miris längst gewonnen. Kein normaler Bremer Bürger und inzwischen auch kein Polizist traut sich heute mehr, offen gegen die Miris auszusagen.
Vor Gerichten sind Prozeßverschleppung und milde Urteile immer öfter die Regel, wie wir aus dem Bericht von Stern TV schlußfolgern müssen. So können die Miris weiter ihre geschätzten 50- Millionen-Euro-Jahresumsätze mit Straftaten einfahren, während dem Bürger jeder Steuereuro vom Staat abgejagt wird.

Hier wird klar, daß wir Deutschland gegen den Terror nicht in Afghanistan, sondern in Bremen verteidigen müssen. Wer SPD, CDU oder den Grünen zutraut das Problem des Miriclans zu lösen, kann diese Parteien am 22. Mai wählen. Wer Null-Toleranz für Kriminalität möchte und gegen kriminelle Migranten ist, der sollte sich überlegen, ob diese Parteien wählen will. Denn besser wird es nicht, und Schule machen die Verbrechen der Miris in ganz Deutschland, nur in Deutschland?

Entgegen der Behauptung des politischen Establishments und anderer Freunde der Gewalt, das es keine Migrantengewalt gäbe, und wenn, dann nur Einzelfälle, stellt man sich so langsam die Frage, ob man nicht gemäß Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes befolgen sollte.