Ab 1. Juli gibt es in Deutschland kein gültiges Wahlgesetz mehr. Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, ein neues zu schaffen. Sollte also die Regierung Merkel platzen, fallen die Fetzen ins rechtlich Bodenlose, es würde eine Bundestagswahl stattfinden, der Legitimität und Legalität fehlen. Ein Albtraum, doch die schwarz-gelbe Koalition glaubt offenbar, dass das alte Gesetz günstig für sie ist.

Zerbricht die Merkel-Regierung, wegen ihrer Türkei-, Atom- oder Steuersenkungspolitik, kommt es zum Debakel. Also muß die Regierung Merkel muss bis zu ihrem regulären Ende, bis 2013 halten. Es gibt nämlich vom 1. Juli an kein gültiges Wahlgesetz mehr, auf dessen Basis ein neuer Bundestag gewählt werden könnte. Und vor 2013 wird das neue Wahlrecht anscheinend nicht fertig. Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu schaffen.

Karlsruhe hatte vor drei Jahren das bisherige Wahlverfahren für „widersinnig“, „willkürlich“ und daher „verfassungswidrig“ erklärt; es kann nämlich dazu führen, dass ein Mehr an Stimmen ein Weniger an Mandaten erbringt; im Zentrum der Karlsruher Kritik stand dabei das System der Überhangmandate. Das Bundesverfassungsgericht hat es noch für eine Übergangszeit akzeptiert; die ist verstrichen, es gibt ab 1. Juli kein Wahlrecht mehr, das Recht ist.
Drei Jahre lang hatte der Gesetzgeber nach dem Karlsruher Urteil Zeit, doch vielleicht schafft er es gerade noch, dass das neue Wahlgesetz rechtzeitig vor der Kandidaten- und Listenaufstellung für die nächste reguläre Bundestagswahl 2013 fertig wird.

Man stelle sich also vor, es würde eintreten, was nicht eintreten darf: der Bundespräsident käme 2011 oder 2012 in die Situation, den Bundestag auflösen und Neuwahlen anordnen zu müssen. Was dann?
Dann müsste auf der Basis des alten, verfassungswidrigen Gesetzes gewählt werden. Doch hätte ein rechtswidrig gewähltes Parlament bestand?