Die Proteste von Muslimen und Juden waren heftig – doch das Parlament der Niederlande zeigte sich unbeeindruckt: Mit deutlicher Mehrheit stimmte es für eine Verordnung, die das Schlachten von Tieren ohne Betäubung untersagt.

Das niederländische Parlament hat am Dienstag den 28.06.2011 eine Verordnung verabschiedet, die das Schlachten von Tieren ohne Betäubung verbietet. Eine deutliche Mehrheit sprach sich für das Verbot aus.
Beim Schächten werden Tiere wie Hühner, Schafe und Rinder mit einem besonders scharfen Messer durch einen einzigen Halsschnitt getötet, der die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Die Gläubigen lassen die Tiere ausbluten, da der Verzehr von Blut im Judentum und im Islam untersagt ist.

Die niederländische Partei für die Tiere (PvdD), die zwei der 150 Parlamentsabgeordneten stellt, hatte dies als nicht akzeptable Tierquälerei bezeichnet.
Die Organisation „Muslime und Regierung“ erklärte, mit dem Verbot würden Muslime und auch Juden vom Staat „abqualifiziert als Menschen, die etwas Schlechtes tun“.

Schächtungen sollen in Einzelfällen erlaubt werden können, wenn Antragsteller nachweisen, dass die Schlachtung per Halsschnitt so ausgeführt wird, dass den Tieren im Vergleich zu anderen Methoden mit Betäubung nicht zusätzliches Leid zugefügt wird.

Jetzt laufen die Tierärzte Sturm gegen die Ausnahmen. Denn die Folge des betäubungslosen Schlachtens: ein minutenlanger, qualvoller Todeskampf. Die Bundestierärztekammer schätzt, dass bis zu 500.000 Schafe auf diese Weise pro Jahr der Religion wegen geschlachtet werden.
Doch die Schächtungen steigen, so dass man nicht mehr von Ausnahmefällen sprechen kann, da es schon zu einer Steigerung von über 400 Prozent pro Jahr kommt.
Der Präsident der Bundesärztekammer hat ein Gutachten zum betäubungslosen Schlachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat weltweit über 70 Untersuchungen ausgewertet. Hauptergebnis: Wissenschaftlich erwiesen ist, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere

Zitat:

„zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt.“

„Es liegt ein klarer Fall von Tierquälerei vor. Und es kann nur so sein, dass diese Ausnahmen nicht mehr zugelassen werden. Und damit muss das Gesetz geändert werden. Das ist unsere Position“ so der Präsident der Bundestierärztekammer.

Tierschutz contra Religionsfreiheit, scheinbar ein Gordischer Knoten, ein unlösbarer Konflikt. Muss denn nach muslimischem Recht wirklich unbedingt betäubungslos geschlachtet werden oder gibt es Alternativen?

In Istanbul erfahren Erstaunliches. Und was wir hier erfahren, ist inzwischen eine weit verbreitete Meinung in der muslimischen Welt.

O-Ton, Prof. Tamer Dodurka, Fakultät Veterinärmedizin, Uni Istanbul:

„In unserem Land hat die Religionsbehörde, die zuständig für Religionsangelegenheiten ist, eine Fatwa, also eine religiöse Vorschrift, gegeben und erklärt, eine Schlachtung mit Betäubung verstoße nicht gegen den Islam. Für den Islam ist es wichtig, dass das Tier noch vor seinem Tod geschnitten wird und dass sein ganzes Blut abfließt. In dieser Hinsicht tötet die Betäubung das Tier nicht.“

Also: Tiere könnten mit Betäubung islamgemäß geschlachtet werden.

Manchmal hilft ja auch ein Blick über den Tellerrand. Und siehe da: In der Schweiz ist das Schächten von Säugetieren verboten. Für Geflügel jedoch erlaubt. In Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten verboten und jetzt in den Niederlanden auch. Mit anderen Worten: Wenn man es verbieten will, geht es auch.