Vielfach wurde Herr Bärthel gefragt, was denn nun am Samstag, den 13.08.2011 in Wunsiedel los war.
Da in etwa 20 Zeitungen in Deutschland, im Videotext und über verschiedene Radiosender bekanntgegeben wurde, dass der von ihm angemeldete Gottesdienst durch die Stadt verboten wurde, reisten eine ganze Reihe von Mitstreitern gar nicht erst an.

Gemäß dem, was Herr Bärthel der Stadtverwaltung Wunsiedel bereits im Brief vom 09.08.2011 mitteilte, musste er in dem Fall laut Apostelgeschichte 5:27-31 Gott mehr gehorchen als den Menschen und wollte es sich nicht nehmen lassen, das Evangelium auf dem Marktplatz zu verkündigen.

So baute er mit etwas Verspätung (da er vorher am Katharinenberg durch die Polizei zwecks Feststellung der Personalien am Rande einer Gedenkstunde länger festgehalten wurde) seinen Campingtisch auf, wurde aber sofort von den anwesenden Polizeikräften daran gehindert, dort christliche Schriften auszulegen.

Der herbeigerufene Einsatzleiter erteilte Herrn Bärthel einen Platzverweis, den sich schriftlich geben ließ und in dem es heißt „Am 13.08.2011, um 14.45h wurde Herrn Bärthel auf dem Marktplatz in Wunsiedel ein Platzverweis erteilt, da er ohne Sondernutzungserlaubnis der Stadt Wunsiedel einen Info-Stand zur Verbreitung christlicher Schriften betrieb.“

Als er den ca. 20-30 Uniformierten, die ihm umringten, klarzumachen versuchte, dass hier entgegen dem Grundgesetz unzulässigerweise die ungestörte Religionsausübung behindert wird, beklagten sich auch vorbeilaufende Passanten über die zunehmende Einschränkung der Freiheitsrechte in der Bundesrepublik und solidarisierten sich spontan mit seinem Anliegen.

Nur aufgrund der Androhung von Gewalt verließ Herr Bärthel den Marktplatz nach ca. 20-30 Minuten seit seinem Eintreffen und intensiven Diskussionen mit den Systemvertretern.

Einige Mitstreiter begleiteten ihm an dem Tag und hielten die Vorgänge fotografisch bzw. filmisch fest, um auch im Ausland Aufklärung über die hiesigen Zustände zu leisten.

Inzwischen berichteten über das Gottesdienstverbot sogar Zeitungen in den Niederlanden und der Türkei. Vertreter der Stadt Wunsiedel trugen durch ihre Verbotsverfügung damit erneut zur Demaskierung des Systems bei.

Herr Bärthel wird nun in einer Fortsetzungsfeststellungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgericht aus grundsätzlichen Erwägungen gegen den Erlass der Stadt vorgehen.

Man muss sich diesen Gesinnungsterrorismus mal vorstellen. Hätte Herr Bärthel einen Teppich ausgerollt und angefangen „Allahu akbar“ zu schreien und dann ein gebet begonnen, wäre er sogar von der Polizei beschützt worden um seine Religion frei und ungehindert ausüben zu können und die Presse hätte über diese Aktion ausschweifend und wohlwollend berichtet. Aber da Herr Bärthel Christ ist gilt das Grundgesetz der BRD weder für ihn noch für seine Glaubensbrüder.
Armes Deutschland, ist das der Beginn der Christenverfolgung in Europa?