Ab 2012 wird die Fußfessel zum Einsatz kommen, gefährliche Sex- und Gewalttäter soll sie überwachen.
Hintergrund der Einführung ist die Entscheidung des Europäischen gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Für jeden Fußfesselträger können Zonen definiert werden, in denen er sich aufhalten muss, erläuterte das hessische Justizministerium. Genauso können technisch bis zu 100 Zonen festgelegt werden, die ihm verboten sind – zum Beispiel die Wohnung eines früheren Opfers. Was aber nichts daran ändert, das er auch neben seinem Opfer wohnen kann.
Sollte sich der Straftäter in einer der verbotenen Zonen aufhalten, so bekommt er von der Polizei zunächst einen Anruf, die ihn in selbigen auffordert diese Zone zu verlassen. Reagiert er darauf nicht, wird ein Polizeieinsatz ausgelöst.
Dennoch hat der Straftäter dann immer noch ausreichend Zeit seinen Gelüsten nachzugehen.
Das wiederum zeigt auf, das die BRD weder Willens noch in der Lage ist seine Bürger zu beschützen. Was für ein Staat ist die BRD, die Täter auf freiem Fuß lässt und dem Bürger empfiehlt sich selbst zu schützen, indem er entweder vor den Tätern, mittels Umzug, flieht, oder sich in seiner Wohnung selbstverbarrikadiert?