Für Ursula von der Leyen (CDU) sind sie die „Gewinner am Arbeitsmarkt“: die Älteren. Vom Aufschwung hätten diese am meisten profitiert, ihre Beschäftigung habe kräftig zugenommen. Der „Silberschatz des Alters“ an Berufs- und Lebenserfahrung wolle kein Arbeitgeber mehr missen, ist sich die Arbeitsministerin sicher.
Doch ist dem so? Mit Sicherheit nicht, denn ältere Bewerber gelten als unproduktiv und wenig flexibel. Und ab einem gewissen Alter gilt auch noch ein besonderer Kündigungsschutz, den sich kein Arbeitgeber anzun will. Doch auch dafür haben von der Leyen und Co noch Ausreden.
An den Älteren ist der Aufschwung am Arbeitsmarkt vorbeigegangen. Während die Arbeitslosigkeit zwischen 2005 und 2011 von mehr als fünf Millionen auf unter drei Millionen sank, stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen zwischen 58 und 65 Jahren sogar noch an.
„Für Vermittler besteht ein Anreiz, sich nicht um ältere Arbeitslosen zu kümmern“, sagt Brussig. „Wenn sie ihnen kein Angebot machen, sind sie automatisch nach einem Jahr aus der Statistik verschwunden.“
Außerdem ist allen bekannt, dass je älter Arbeitslose sind, desto geringer ihre Chancen, eine Beschäftigung zu finden sind.
Doch nun kommt noch die sinnfreie Behauptung dazu, dass Arbeitslose, die sich durch lange Betriebszugehörigkeit im letzten Job einen hohen Lohn aufgebaut haben, im Fall der Arbeitslosigkeit oft nicht bereit sind, einen Job anzunehmen, bei dem sie weniger verdienen. Dabei zeigten Studien, dass ältere Arbeitslose oft nur eine Stelle finden, wenn sie Lohnabschläge hinnehmen.
Doch sollte auch nicht vergessen werden, dass Arbeitgeber, wenn sie Arbeitslose einstellen wollen, die Löhne dermaßen drücken, so dass die Arbeitslosen trotz Vollbeschäftigung immer noch zur Arbeitsagentur rennen dürfen um Beihilfe zu erbetteln, und dass, obwohl das Sozialgericht Berlin (Az. S 55 AS 24251/11 ER) es als sittenwidrig sah und entsprechend urteilte, dass eine Vergütung, wenn sie trotz Vollzeitbeschäftigung unter dem Niveau der Grundsicherung liegt Sittenwidrig ist und kein Arbeitsloser, auch keine Hartz IV Empfänger, dazu gezwungen werden dürfe. Auch darf keine Sanktionen durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen erfolgen, da eine Vermittlung in rechtswidrige Arbeitsverhältnisse nicht zulässig sei und entsprechend nicht durch Sanktionen erzwungen werden könne.
Und weil das im Arbeitsministerium und ebenso in den den Jobcentern und Arbeitsagenturen bekannt ist, greift man zum Mittel der Statistikverfälschung zurück und lügt nicht nur sich das Blaue vom Himmel.
Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im August 291.380 Arbeitslose in der Altersgruppe 50+ registriert. Hinzu kommen weitere 211.222 „nicht arbeitslose Arbeitssuchende“. Sie tauchen nicht in der Arbeitslosenstatistik auf, weil sie als Ein-Euro-Jobber beschäftigt sind, eine Maßnahme des Jobcenters absolvieren oder aber in den Vorruhestand getreten sind.
Würden diese Arbeitssuchenden mitgezählt, dann läge deren Zahl, die am Donnerstag in Nürnberg verkündet wird, deutlich über der Grenze von drei Millionen.
Dass nicht alle älteren Arbeitslosen in der Statistik erfasst werden, gesteht auch die Bundesregierung ein. „Zu Beginn des Jahres 2011 sind rund 43 Prozent der Bezieher arbeitslos registriert“, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium.
Weiter hiess es, dass es im Vorjahr nur 39 Prozent und 2007 sogar nur 14 Prozent waren.
Dieser Anstieg ist nicht nur dramatisch, sondern zeigt auch, dass die Bundesregierung und die Arbeitgeber froh sind, wenn sie ältere Arbeitnehmer los und jüngere zu billigeren Konditionen beschäftigen können.
Die Gewinnmaximierung ist das einzige was noch zählt, und die importierten „Sozialsystem Fachkräfte“ die man frisch und fröhlich aufnimmt und willkommen heisst, sind auch nicht in der Lage die Situation zu verbessern, geschweige denn, das zutun, für was die Bundesregierung diese importierte: Die Rente der zukünftigen Rentnergeneration zu sichern.
September 28, 2011 at 8:10 pm
Also , in diesem Beitrag wird die wahre Situation geschildert und
diese Zeilen kann ich nur bestätigen …