Hier ein Mord, dort ein Mord, Mord ist mittlerweile Massensport. Doch sind Nicht-Mörder ebenso radikal wie Mörder? In Sachsen Anhalt hat es den Anschein, da gilt das Grundgesetz nicht, auf welches man sich so gerne beruft.
Da entledigt man sich unliebsamer V-Leute, und hängt ihnen die Untaten an, die der Verfassungsschutz beging, so redet man vom rechten Terror und alle Nicht-Linken sind urplötzlich Rechtsextreme. Als Außenstehende bekommt man so den Eindruck, dass das schwingen Nazikeule mittlerweile als Ritterschlag angesehen werden kann.
Und nun gibt es einen weiteren Ritterschlag. In Sachsen Anhalt gibt es einen Schornsteinfeger, der zwar für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises, aber nicht deren Mitglied ist. Gegen ihn wollte man ein Berufsverbot erzwingen, da kein Bürger in der BRD einen Schornsteinfeger in seine Räumlichkeiten lassen muß, der für die NPD ist. Gilt selbiges auch für Parteilose Schornsteinfeger oder für jene, die mit den Grünen, FDP, SPD oder CDU sympathisieren? Nein? Warum nicht????
Tritt hier etwa das Grundgesetz laut Artikel 3 Abs 3 „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in Kraft?
Sachsen Anhalt will nun gegen das bisherige Urteil vorgehen um nun doch noch ein Berufsverbot zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte entschieden, dass der Mann im Amt bleiben darf. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass es in Deutschland keine gesetzliche Regelung gebe, die Bezirksschornsteinfegermeister zur Verfassungstreue zwinge.
Das Landesverwaltungsamt argumentiert hingegen, dass ein Bezirksschornsteinfegermeister im Auftrag des Staates hoheitliche Rechte ausübe und Aufgaben der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes wahrnehme. Daher gehört nach Auffassung der Behörde auch die Verfassungstreue zu seinen Eignungsvoraussetzungen. Mit dem Magdeburger Urteil vom November war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt worden.
Da sprach doch letztens erst eine Frau Bundeskanzlerin, dass wir die Straftaten von Migranten aushalten und tolerieren sollten, aber im gleichen Atemzug endet die Toleranz, die im GG vorgeschrieben wird, wenn jemand in einer Partei ist oder mit dieser sympatisiert, die man nicht tolerieren will. So werden Menschen wegen ihrer politischen Anschauung entlassen. Nennt sich die BRD wirklich noch Demokratie oder heisst sie in Wirklichkeit Bundesdiktatur Deutschland?
So oft wie die Bundesregierungen bislang am Grundgesetz herumpfuschten, damit es mit ihren Beschlüssen konform ging und was sie alles strichen, damit ihre Beschlüsse nicht geändert werden müßten, da sollte man sich fragen, ob die Bundes- und Landesregierungen noch Verfassungstreu sind.