Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hält die Existenz islamischer Schiedsgerichte in Deutschland grundsätzlich für zulässig. Sie könnten dem inneren Frieden dienen, meint er.
„Wenn diese Gerichte allerdings den Anspruch haben, den Rechtsstaat und dessen Institutionen zu ersetzen, und die allgemeine Rechtsprechung keine Rolle mehr spielt, dann ist das eine kritische Entwicklung.“
„Steinzeit werden wir nicht tolerieren. Steinigen ist menschenrechtswidrig“, so Hartloff. Doch wer das eine will, der muß das andere mögen. Denn es gibt weder einen Islam für den reinen privaten Hausgebrauch und ebensowenig gibt es die „Etwas-Scharia“. Etwas Schwanger gibt es ja schliesslich auch nicht.

Nach Aussage von Hartloff müssen sich islamische Schiedsgerichte der kritischen Frage stellen, ob nicht insbesondere Frauen Rechtsansprüche vorenthalten würden, die ihnen in Deutschland selbstverständlich zustünden.
„Es muss immer möglich sein, die rechtsstaatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen“, sagte Hartloff.
Doch Hartloff vergisst, dass wenn die Scharia angewandt wurde, dass Frauen, sollten sie sich benachteiligt fühlen, kein Recht mehr haben vor ein deutsches Gericht zu ziehen, da die Scharia bereits Recht sprach. So wird dank der Justiz über ein Hintertürchen die Parallelgesellschaft manifestiert und die Islamisierung weiter voran getrieben.

Vielleicht sollten die in der BRD lebenden Italiener auf italienisches, die Griechen auf griechisches, die ehem. DDR Bürger auf das Recht der DDR bestehen. Mal sehen ob die Gerichte da mitspielen, und falls nicht, dann ist der Rechtsgrundsatz, das vor Gericht alle Menschen gleich sind hinfällig. Hinfällig scheint das Recht der BRD sowieso zu sein, wenn man die Äußerungen des Justizministers Jochen Hartloff liest.