Unschuldig im Knast und der Staat hat für seine Justizopfer nichts über, warum auch, für den Staat BRD sind seine Insassen potentielle Verbrecher, die auch für die Sünden der Vorväter haften müßen. Was will das Volk denn, es kann doch froh sein, dass es nicht in der BRD bleiben muß.
Und was ist mit den Denunzianten, die die Justizopfer durch ihre Lügen hinter Gitter bringen?
Diese können sich meistens weiter Schadlos halten und ihre Opfer weiterhin verhöhnen und Lügen verbreiten. Aber wehe es trifft sie mal selbst, dann ist das Geschrei nach Gerechtigkeit größer als groß…..

Hunderte Menschen kommen jedes Jahr für Taten in Haft, die sie nicht begangen haben. Doch Hilfe können sie nach ihrer Freilassung nicht erwarten. Für das oft zerstörte Leben der Justizopfer hat der Staat nur 25 Euro Schadenersatz pro Gefängnistag übrig – und viele bürokratische Schikanen.

Kein Land in Europa zahlt Opfern von Fehlurteilen so wenig wie Deutschland, sagt der Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Berliner Landesvorsitzender im Deutschen Anwaltverein. Diese Menschen seien oft traumatisiert, die geringe Entschädigung ein „bodenloser Skandal“. Erst 2008 wurde der Satz von 11 Euro auf 25 Euro pro Tag angehoben. Der Deutsche Anwaltsverein hatte 100 Euro gefordert, so viel etwa zahlen auch mehrere andere EU-Staaten.
Doch die Justizminister der Länder konnten sich zu mehr Geld nicht durchringen.

Doch während die BRD ihre Justizopfer im Stich lässt, lässt sie Sexualstraftäter laufen und weiterhin gewähren.

In Neumünster haben Eltern Angst um ihre Kinder: Denn auf den Spielplätzen treibt sich ein gefährlicher Sextäter herum. Heinrich P. wurde bereits 99 Mal wegen Missbrauchs verurteilt, saß auch schon im Gefängnis. Doch obwohl er Auflagen bekommen hat, Kindern fernzubleiben, schleicht er durch die Nachbarschaft und sucht regelmäßig Kontakt zu Minderjährigen.

Den verurteilten Sexualstraftäter kümmern die Auflagen nicht. Seitdem er sein Unwesen treibt, wollen Eltern ihre Kinder nicht mehr allein vor die Tür lassen.

Seit knapp zwei Jahren gibt es für verurteilte Straftäter die Möglichkeit, ihre Haftstrafe (bis maximal ein Jahr) statt im Gefängnis im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbüßen. Der Hilferuf eines Opfers an die Justizministerin, ihrem Vergewaltiger nicht diese gelockerte Form des Strafvollzugs zu gewähren, hat eine Debatte um die Fußfessel ausgelöst.

Ein von Praktikern des Strafvollzuges vorgeschlagener Punkt ist die lückenlose Überwachung der Fuß­fessel-Kandidaten mit GPS-Sendern. Derzeit sind sie nur daheim zu orten, während sie auf den Wegen zur Arbeit oder zum Einkaufen nicht aufgespürt werden können.