Wie wenig das Rechtsempfinden vieler Normalbürger mit der tatsächlichen Rechtssprechung der Justiz zu tun hat, zeigt derzeit ein schockierendes Urteil im deutschen Osnabrück. Ein arbeitsloser und integrationsunwilliger Moslem hatte 2006 im Alter von 21 Jahren ein 11jähriges, aus der Verwandtschaft entführtes Mädchen zum Geschlechtsverkehr gezwungen, weil sich das Kind zuvor mehrfach weigerte, mit ihrem künftigen Bräutigam den Beischlaf zu praktizieren.
Der Großonkel des Mädchens hatte der Zwangsverheiratung mit dem um zehn Jahre älteren Analphabeten zugestimmt, was nach islamischem Recht problemlos möglich ist. Dort gelten Mädchen mit neun Jahren als heiratsfähig. Doch die 11jährige Lübeckerin empfand keinerlei Zuneigung zu dem Mann, was dessen strenggläubigen Eltern deutlich missfiel. Die Mutter drohte den beiden damit, sich persönlich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Beischlaf vollzogen sei. Deshalb wendete der Hauptangeklagte Gewalt an und zwang das Kind zum Geschlechtsverkehr. Weil sich das Kind mit dem Schicksal nicht abfinden konnte, durfte es nach dem Martyrium zurück nach Lübeck. Erst zwei Jahre später wurden Betreuer des dortigen Jugendamtes auf das Mädchen wegen seines auffälligen Verhaltens aufmerksam. Ermittlungen kamen ins Rollen, die fünf Jahre nach der Tat zum gerichtlichen Abschluss führten.
Das Landgericht Osnabrück hat den Kindesvergewaltiger am Dienstag zu einer milden Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Auch die Eltern, die wegen Beihilfe zu Vergewaltigung und schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes angeklagt waren, kamen glimpflich davon. Eine Verurteilung zu Schmerzensgeld zusätzlich zur dreijährigen Bewährungsstrafe lehnte das Gericht ab. Da die Täter allesamt Sozialhilfe erhielten, hätten sie keinen finanziellen Spielraum, begründete der vorsitzende Richter die Entscheidung. Auch zu Sozialdienst seien sie nicht zu verpflichten, da sie sonst mögliche Arbeitsangebote nicht wahrnehmen könnten. Obwohl ihnen bekannt war, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von der kulturellen Tradition eine Straftat ist, berief sich die seit 1995 in Deutschland lebende Familie auf die „muslimische Tradition“. Wie das Urteil zeigt mit Erfolg.
Manchmal denke ich, dass so mancher Richter und so manche Richterin eine kulturelle Beglückung brauchen, oder gar diese in ihrem näheren Dunstkreis vergewaltigend stattfinden sollte, damit ihnen mal die Augen geöffnet werden. Denn es gibt keine Verbotsirrung und es sollte keinen kulturellen Vorteil bei Straftaten geben, diese sollten mit aller Härte geahndet werden. Auch wenn die Deliquenten „RASSISMUS!!!“ schreien.
Denn was ist das, was sie selbst an ihren Opfern ausleben, Nächstenliebe?
Wie sagte olle Goethe schon so treffend?! :
„Wer die Gesetze in dem Land, in dem er lebt weder achten noch respektieren will, der soll gefälligst auswandern“
Oder um mal die große deutsche Philosophin aus der Lindenstraße, Else Kling, zu Wort kommen zu lassen, die dermaleinst sagte: “ Jo mei, wenns scho‘ flüchten vor ihren Gesetzen, dann sollen sie nicht alles versuchen ihre Gesetze, vor denen sie flüchteten, bei uns einzuführen!“
April 25, 2016 at 8:21 am
Dieses von Merkel verursachte Problem setzt sich in zunehmendem Maas bis heute fort.
Diese wehrte Dame sollte sich allmählich Sorgen um ihre Gesundheit machen.
Januar 22, 2016 at 1:32 am
Diese moslimische „Mutter“ ist ja ne Zuhälterin auf ihr minderjähriges Kind. Sich daneben setzen wollen und zuschauen bei der Vergewaltigung ihrer Tochter !! Die sind ja alle schwerstens traumatisiert und selber vergewaltigt. Anders kann s gar nicht so sein, so kommen. Eine grausige Misskultur, das. Die gehört samt ihtem Mannsstück als erste ins Zuchthaus.
November 27, 2015 at 8:38 pm
Habe ganz aktuell den Freispruch einer Jugendamtsmitarbeiterin erlebt, die sich über Monate an einen Jugendlichen, seelisch behinderten, über Monate sexuell vergangen hat. Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen! Auch männliche Personen werden zu Opfern, auch Frauen werden zu Tätern. Der Junge konnte sich nach fast zwei Jahren nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern und das einstige Protokoll wich von der jetzigen Aussage ab, der Stresspegel war enorm, zumal die Täterin mit im Gerichtssaal saß. Wegen der abweichenden Angaben von heute und vor zwei Jahren,lud der Richter die Zeugen kurzfristig aus und beendete das Ganze. Der Junge ist geschockt!
Nun kann die Dame sich schön weiter „bedienen“ – gibt ja noch andere Jungs!
War wohl auch nicht das erste Opfer, der Junge.
Dezember 10, 2012 at 5:24 pm
Es müsste doch ein Satz dafür geben warum sich Politiker oder Gesetzeshüter oder die, die meinen etwas zu sagen zu haben, immer wieder vor der Verantwortung drücken. So in etwa vielleicht „ich scheiss mir in die Hose vor Angst“…….Warum gehen sie so zaghaft, fast schon vorsichtig und in Watte verpackt an die Sachen heran? Da passiert ja mehr bei den Behörden wenn ich mein Auto falsch parke. Da gelobe ich mir Goethes Worte!!! Es muss erkannt werden, dass sich hier Niemand wirklich integrieren will, sie wollen nur besitzen, bestimmen und in der Übermacht stehen. Was läuft falsch und vor allem warum will das keiner merken? Diese Rassistennummer geht mir auf den Zeiger!!! Bin ich Rassist nur weil ich das Kind vorm perversen Moslem schützen will? Das würde ich auch beim Deutschen tun. Aber wir sind ja schon Rassisten wenn wir nur mal rüberschaun!!!!!!!!!!!!
Dezember 10, 2012 at 4:20 pm
Man zeigt auf richterlicher Ebene mal wieder was das eigene Volk Wert ist. Anstatt Grenzen aufzuzeigen wird sich auf Traditionen berufen und die Sache ist damit ausgestanden. Soll sich ein Deutscher auch auf Traditionen berufen, wenn er irgendwem den Hals umgedreht hat? Die Möglichkeit bestünde eindeutig.
Dezember 10, 2012 at 7:34 am
Vielleicht sollte man diesen Drecksrichtern, die keine sind (Art. 15 GVG, Art 101. GG) das Grundgesetz vor dem allegleich sein sollen, um die Ohren hauen bis sie bluten!
Die Moguffen sind erst in 2. Instantz das Proble. Hauptproblem bleiben die Schwachmaten, die sei reinlassen und mit Samthandschuhen anfassen!