Wie wenig das Rechtsempfinden vieler Normalbürger mit der tatsächlichen Rechtssprechung der Justiz zu tun hat, zeigt derzeit ein schockierendes Urteil im deutschen Osnabrück. Ein arbeitsloser und integrationsunwilliger Moslem hatte 2006 im Alter von 21 Jahren ein 11jähriges, aus der Verwandtschaft entführtes Mädchen zum Geschlechtsverkehr gezwungen, weil sich das Kind zuvor mehrfach weigerte, mit ihrem künftigen Bräutigam den Beischlaf zu praktizieren.

Der Großonkel des Mädchens hatte der Zwangsverheiratung mit dem um zehn Jahre älteren Analphabeten zugestimmt, was nach islamischem Recht problemlos möglich ist. Dort gelten Mädchen mit neun Jahren als heiratsfähig. Doch die 11jährige Lübeckerin empfand keinerlei Zuneigung zu dem Mann, was dessen strenggläubigen Eltern deutlich missfiel. Die Mutter drohte den beiden damit, sich persönlich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Beischlaf vollzogen sei. Deshalb wendete der Hauptangeklagte Gewalt an und zwang das Kind zum Geschlechtsverkehr. Weil sich das Kind mit dem Schicksal nicht abfinden konnte, durfte es nach dem Martyrium zurück nach Lübeck. Erst zwei Jahre später wurden Betreuer des dortigen Jugendamtes auf das Mädchen wegen seines auffälligen Verhaltens aufmerksam. Ermittlungen kamen ins Rollen, die fünf Jahre nach der Tat zum gerichtlichen Abschluss führten.

Das Landgericht Osnabrück hat den Kindesvergewaltiger am Dienstag zu einer milden Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Auch die Eltern, die wegen Beihilfe zu Vergewaltigung und schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes angeklagt waren, kamen glimpflich davon. Eine Verurteilung zu Schmerzensgeld zusätzlich zur dreijährigen Bewährungsstrafe lehnte das Gericht ab. Da die Täter allesamt Sozialhilfe erhielten, hätten sie keinen finanziellen Spielraum, begründete der vorsitzende Richter die Entscheidung. Auch zu Sozialdienst seien sie nicht zu verpflichten, da sie sonst mögliche Arbeitsangebote nicht wahrnehmen könnten. Obwohl ihnen bekannt war, dass Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen unabhängig von der kulturellen Tradition eine Straftat ist, berief sich die seit 1995 in Deutschland lebende Familie auf die „muslimische Tradition“. Wie das Urteil zeigt mit Erfolg.

Manchmal denke ich, dass so mancher Richter und so manche Richterin eine kulturelle Beglückung brauchen, oder gar diese in ihrem näheren Dunstkreis vergewaltigend stattfinden sollte, damit ihnen mal die Augen geöffnet werden. Denn es gibt keine Verbotsirrung und es sollte keinen kulturellen Vorteil bei Straftaten geben, diese sollten mit aller Härte geahndet werden. Auch wenn die Deliquenten „RASSISMUS!!!“ schreien.
Denn was ist das, was sie selbst an ihren Opfern ausleben, Nächstenliebe?

Wie sagte olle Goethe schon so treffend?! :

„Wer die Gesetze in dem Land, in dem er lebt weder achten noch respektieren will, der soll gefälligst auswandern“

Oder um mal die große deutsche Philosophin aus der Lindenstraße, Else Kling, zu Wort kommen zu lassen, die dermaleinst sagte: “ Jo mei, wenns scho‘ flüchten vor ihren Gesetzen, dann sollen sie nicht alles versuchen ihre Gesetze, vor denen sie flüchteten, bei uns einzuführen!“