Dem polnischen Skandal-Musiker Adam Darski droht in seinem Heimatland erneut eine Strafe wegen der Verletzung religiöser Gefühle. Die Europäische Union betont indes: Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für Worte, die „beleidigen, schockieren und verstören„.
Darski, Frontmann der polnischen Black-Metal-Band „Behemoth“, musste sich bereits 2007 von Gericht verantworten, weil er während eines Konzerts auf der Bühne eine Bibel zerrissen und die katholische Kirche als „mörderische Sekte“ bezeichnet hatte. Damals wurde er von einem Danziger Gericht in erster Instanz freigesprochen (Öffnet externen Link in neuem Fensterpro berichtete). Dieses Urteil hat nun das Oberste Gericht Polens aufgehoben, berichten die Öffnet externen Link in neuem Fenster“Deutsch-Türkischen Nachrichten“. Das Oberste Gericht habe demnach die Urteilsbegründung der Danziger Richter nicht vollständig nachvollziehen können und sie daher aufgefordert, den Fall neu zu beraten.
Die Richter entschieden damals, Darski habe die Bibel nur vor den Augen von Leuten zerrissen, die dadurch nicht beleidigt würden – nämlich seinen Fans. Das Oberste Gericht argumentiert nun jedoch, Darski sei sich dessen bewusst gewesen, dass seine Aktion die religiösen Gefühle von Mitbürgern verletzen könne. Dies reiche eventuell für einen Schuldspruch aus. Die Richter in Danzig müssen nun neu über den Fall beraten, im Extremfall drohen dem Künstler zwei Jahre Haft.
In dieser Angelegenheit hat sich nun die EU-Kommission in Brüssel zu Wort gemeldet. Eine mögliche Verurteilung des Musikers widerspreche den „europäischen Werten“, heißt es in einem Schreiben der Kommission, welches im Bericht der „Deutsch-Türkischen Nachrichten“ zitiert wird. Sämtliche Eu-Mitgliedsstaaten müssten internationale Verträge wie die EU-Menschenrechtskonvention respektieren – auch Polen, das diese mit unterzeichnet habe. Es gehöre zum Recht auf freie Meinungsäußerung, dass auch solche Gedanken, die „beleidigen, schockieren oder verstören“, geäußert werden dürfen, so die EU-Kommission.
In Polen komme diese Zurechtweisung durch die EU nicht gut an, heißt es in dem Bericht. Mehrere polnische Parlamentsabgeordnete hätten sich laut einem Artikel des Nachrichtenportals „Interia“ empört über die Einmischung aus Brüssel geäußert. Zudem seien viele Christen in Polen darüber verärgert, da die EU die Beleidigung des Islam oder von Homosexuellen kritisiere, gleichzeitig jedoch „Christenbeleidiger“ verteidige.
Wie immer ist und bleibt der Islam eine Ausnahme, da dieser nicht nur Religion, sondern auch Recht und eine Ideologie ist. Deswegen dürfe man die Christen, die Kirche und natürlich die Menschen in den EU Staaten beleidigen, außerdem ist es islamische Tradition und Traditionen müßen toleriert werden.
Da bin ich doch mal gespannt, wann die Islamisten in der EU die Scharia einführen und es mit ihrem Recht und ihrer „Kultur“ begründen und öffentlich Steinigungen, Auspeitschungen und Hinrichtungen durchführen. Lange wird es wohl nicht mehr dauern und die EU und andere Politiker werden Beifall klatschend daneben stehen.
Dezember 25, 2012 at 10:48 pm
Mal sehen wie laut das Geschrei ist, wenn ein paar Moscheen pro Euro-Land in Flammen aufgehen.
steht dich in der Bibel, Auge um Auge
Dezember 25, 2012 at 9:17 pm
Ja, es werden ja auch wieder Kirchen angezündet und die Dreckspresse hält die Fresse…
> http://www.weser-kurier.de/fotos/bremen8_galerie,-Brandstiftung-in-Bremer-Kirche-_mediagalid,18228.html
Dezember 22, 2012 at 6:03 am
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Dem polnischen Skandal-Musiker Adam Darski droht in seinem Heimatland erneut eine Strafe wegen der Verletzung religiöser Gefühle. Die Europäische Union betont indes: Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für Worte, die “beleidigen, schockieren und verstören“.
Darski, Frontmann der polnischen Black-Metal-Band “Behemoth”, musste sich bereits 2007 von Gericht verantworten, weil er während eines Konzerts auf der Bühne eine Bibel zerrissen und die katholische Kirche als “mörderische Sekte” bezeichnet hatte. Damals wurde er von einem Danziger Gericht in erster Instanz freigesprochen (Öffnet externen Link in neuem Fensterpro berichtete). Dieses Urteil hat nun das Oberste Gericht Polens aufgehoben, berichten die Öffnet externen Link in neuem Fenster”Deutsch-Türkischen Nachrichten”. Das Oberste Gericht habe demnach die Urteilsbegründung der Danziger Richter nicht vollständig nachvollziehen können und sie daher aufgefordert, den Fall neu zu beraten.