Wenn jemand eine Reise macht, dann tut er was erleben… Jaja, aber man muß nicht reisen, es reicht schon aus, wenn man sich als Mädchen oder als Frau auf die Strasse traut. Auch Begleitung hilft da wenig, außer man nennt eine schlagkräftige Kampftruppe von Bodyguards sein eigen.
Doch, nun gibt es eine neue Nachricht aus Indien. nach den letzten Vorfällen, ausgelöst durch die brutale Vergewaltigung einer Studentin im letzten Dezember, beschloss das indische Unterhaus die Todesstrafe für Vergewaltiger.
Demnach soll Gruppenvergewaltigung künftig mit mindestens 20 Jahren Gefängnis, unter Umständen aber auch mit lebenslanger Haft bestraft werden.
Fällt ein Vergewaltigungsopfer ins Koma oder stirbt, droht Tätern die Todesstrafe. Stalking, sexuelle Belästigung, Voyeurismus und Säureattacken sollen ebenfalls hart bestraft werden. Über das Gesetz muss nun noch das Oberhaus abstimmen.
Auslöser war die tödliche Gruppenvergewaltigung einer Studentin im vergangenen Dezember in Neu Delhi. Die brutale Tat löste weltweit Entsetzen aus.
Die Berichte über Vergewaltigungsfälle in Indien reißen seither nicht ab. In der Nacht zum Samstag vergewaltigten mehrere Dorfbewohner eine Schweizer Touristin im zentralen Bundesstaat Madhya Pradesh vor den Augen ihres gefesselten Ehemanns.
In der Nacht zum Dienstag sprang eine britische Touristin aus Angst vor einem sexuellen Übergriff aus dem Fenster ihres Hotels in der Stadt Agra, wo das berühmte Taj Mahal steht. Nach Polizeiangaben sprang sie aus dem ersten Stock, als zwei Männer mitten in der Nacht versuchten, in ihr Zimmer einzudringen.
Laut einer Polizeibeamtin wollte der hotelmanager die junge Britin Nachts um 04.00 Uhr in Begleitung eines weiteren Mannes sich mit einem Schlüssel Zugang zu ihrem Zimmer zu verschaffen um sie zu massieren.
Doch nun ist es in Indien nicht so, dass da einer mit einem Revolver bewaffnet um die Ecke kommt und dem Deliquenten die Rübe wegpustet oder ein exorzierender Priester dem Verfluchten einen Nagel ins Gehirn drischt, doch immerhin zeigt sich das Recht in Indien ziemlich bissig, während die Justiz in Europa lieber einen Schmusekurs mit den Tätern fährt, wohl aus Angst selbst Opfer zu werden.
Denn in der BRD und in Österreich, wo Vergewaltiger entweder aus Tradition freigesprochen, nach 4 Monaten freigelassen oder garnicht erst verurteilt und wieder auf das weibliche Geschlecht losgelassen werden, tut sich in Indien etwas. Die Stärkung der Frauenrechte wäre zwar besser gewesen, aber immerhin soll in Indien härter durchgegriffen werden.
März 21, 2013 at 9:36 pm
Die Inder müssen erst da zu erzogen werden,dass Vergewaltigung verboten und strafbar ist.Allerdings bestehen unsere Bereicherer darauf,dass die Vergewaltigung von nicht Muslima keine strafbare Handlung ist.
März 21, 2013 at 7:29 pm
Manchmal muss es eben Mumm sein.
Meint zumindest MS Nappo
März 21, 2013 at 9:34 am
Ja, Migranten dürfen hier vergewaltigen, dass kein Schlüpfer trocken bleibt, und gehen knastfrei davon, aber wehe man bezahlt hier ein 5-Euro Parkticket nicht, dann kommt der Deutsche (und nur der) ins Zuchthaus. Abgeurteilt von einer Privatperson namens „Richter“ (Art. 101 GG, Art 15 GVG, Art 16 GVG).
März 21, 2013 at 8:24 am
Besonders perfiede ist, wenn zwei Vergewaltiger ihre Aussage abgesprochen haben und behaupten, sie seien vom Opfer verführt worden weil das Mädchen einen „aufreizenden“ Minirock trug, Außerdem hätten sie die Schreie des Opfers für Lustschreie gehalten, seine Gegenwehr als Ausdruck der Lust des Opfers, ja sogar als Aufforderung härter vorzugehen. Das Tröpfchen zuviel kam in diesem Fall vom ärztlichen Gutachten welches feststellte, dass das Opfer vor der „angeblichen“ Vergewaltigung „..keine Jungfrau mehr war“, was vom Richter als Indiz für die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Täter interpretiert wurde: Sie war ja schließlich „Lusterfahren“, mit 15 Jahren!? Erübrigt sich zu sagen, dass die Täter keinen einzigen Tag eingesperrt waren.