So langsam hält der frühling Einzug ins Land und es treiben die Sprossen und Blüten, Das Getier kommt wieder auf die Weiden und die kleinen Zicklein und Lämmchen springen fröhlich über das saftige Grün. Hach da geht einen doch das Herz auf und vor lauter Freude wiehert auch noch der Amtsschimmel.

Am 18.11.2011 berichtete ich von einer Familie denen das Jugendamt das Kind aus einer intakten Familie entriss und es in eine Wohngruppe steckte in der das Kind viel unbill erfahren durfte. So wurden dem Kind nicht nur ihre Spielsachen in einer „pädagogisch erzieherischen Maßnahme“ entrissen und entsorgt, natürlich Schadenersatz- und Konsequenzfrei für die Erzieherin, sondern es wurde dem Kind auch psychische Gewalt angetan, indem man ihm die benötigte Brille vorenthielt. Desweiteren maßte man sich an Zeugnisse selbst zu unterschreiben und auch den halbjährlichen Hilfeplan, da dieser den Eltern nichts angehe (???).

Nun begab es sich aber, dass das Kind eine Zahnfehlstellung hatte und es eine Zahnspange tragen mußt. Um dies festzustellen entsandte besagte Wohngruppe das Kind samt eines Erziehers in die Kieferorthopädie.
Als es nun aber zu den Kosten kam, entsandte die Wohngruppe das nicht geschäftsfähige Kind im alter von 11 Jahren zur Kieferorthopädie und trug ihm auf für seine Gesundheit selbst grade zu stehen.

Das Kind nicht dumm, ging zur Oma und rief von dort, da es auf dem Wege zur Praxis lag, seine Eltern an und bat diese zu kommen, was auch umgehend geschah.
In der Kieferorthopädie wußte die Zahnärztin dann zu überzeugen, dass Kosten anfallen und diese auch beglichen werden müßten.

Da beide Eltern von Hartz IV leben und selber kaum etwas auf dem Teller haben und auch noch monatlich ca 80€ für die Kieferorthopädie nun zubegleichen haben, begaben sie sich in die Höhle des Löwen… ääh des Amtes namens Fachdienst Jugend und Familie, wo ein netter dienstbeflissener Hornbrille tragender Haargegelter junger Beamter ihnen mitteilte, dass die Kosten übernommen werden, sie aber bis zum Abschluss der Bearbeitung des Antrages in Vorkasse zu gehen hätten.

Nach einem guten halben Jahr  und dem Zusenden der monatlichen Rechnungen bekam die Familie dann zustimmenden Bescheid, dass die Kosten übernommen werden, dem aber ein offener Betrag in Höhe von 368 Euro gegenüber stehe, der sich aus dem nicht überwiesenen Kindergeld in Höhe von 2x 184 Euro für November und Dezember 2012 zusammen setze. ????

Nun muß der abgeneigte Leser allerdings wissen, dass die Familie weder Kindergeld noch den Hartz IV Betrag für das Kind bekommt sondern dies gleich an den Landkreis gehe und dieser das Geld der Wohngruppe überweist, damit für das Kind finanziell gesorgt ist.

Das Amt der Jugendhilfe will nun mit aller Macht diese 368 Euro eintreiben und die bereits gezahlten und noch entstehenden Kosten, abzüglich der Nicht-Kassenleistung, an die Kieferorthopädie bezahlen und stellte der Familie auch noch in Aussicht, dass diese die bereits bezahlten Rechnungen gerne auch in Raten an das Amt bezahlen dürfe.

So langsam fragt man sich tatsächlich ob gewisse Beamte in Wolkenkuckucksheim leben oder sich einfach nur bereichern, oder einfach nur Spass an Verarschen der Bevölkerung haben.

Fortsetzung folgt…..