Die Sterne meinten es wirklich nicht gut für Ellen K. (64). Statt eines erhofften Freispruchs ist sie vom Münchner Landgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze) verurteilt worden.

Am 15. Juni 2012 soll Ellen K. den Türken Yusuf A. als „Scheiß-Türke“ beschimpft haben. Dem  vorausgegangen war ein Streit um einen Unfall mit Fahrerflucht.

Ellen K. fuhr an dem lauen Sommerabend mit einer Freundin nach Starnberg. Gegen 22.40 Uhr gingen sie dann wieder zum geparkten Volvo der Freundin, der in der Hauptstraße stand. Vor dem Wagen wartete bereits die Polizei.

Die Freundin von Ellen K. soll die Heckstoßstange von Yusuf A. touchiert haben. Nach Aussage der Polizei redeten sich die beiden Damen „schnell in Rage“. Dabei sei dann das Schimpfwort gefallen. Der junge Türke erstattete auf Anraten der Polizei und nach einer Denkpause von einer Woche Anzeige auf dem Revier.

Das Starnberger Amtsgericht verurteilte Ellen K. wegen Volksverhetzung zu 1000 Euro Geldstrafe. Dagegen legte sie mit ihrem Anwalt Christian Langgarnter in München Einspruch ein – ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Monate auf Bewährung und 2000 Euro. Richter Clemens Turkowski hängte den Fall nicht so hoch. Es sei eine Beleidigung. Da reiche eine Geldstrafe.

Nun wird es einige geben, die behaupten, dass man als Deutscher natürlich aud Türken anzeigen könne wenn diese einen als „Scheißdeutscher“  oder als „Kartoffel“ beleidigen und man selber Schuld sei wenn man es nicht täte.

Doch dem ist nicht so, denn Baden-Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) hatte bereits 2008 beklagt, dass „Hasstiraden, die sich gegen alle Deutschen“ richteten, nicht sanktioniert werden könnten.“ und daran hat sich seither auch nichts geändert.

Wenn das mal kein offener Rassismus und Volksverhetzung des Justizministeriums gegen das Volk der Deutschen ist.