Für das Jobcenter gelten Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften ab dem 15. Geburtstag als erwerbsfähig und werden somit ab diesem Zeitpunkt in die Verfolgungsbetreuung aufgenommen. Das beinhaltet auch die Möglichkeit, Sanktionen auszusprechen, sollten die Minderjährigen nicht zu einem Termin erscheinen oder andere „Verstöße“ begehen.
Das Jobcenter will die Jugendlichen immer wieder dahingehend beeinflussen, Beratungstermine bei der Behörde wahrzunehmen und auf Stellengesuche zu reagieren.
„Ich möchte mit Ihnen Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten besprechen…“, soll die Behörde in ihrer Einladung geschrieben haben und bei einer Verweigerung „können Ihre Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden“.
Stopp! Zählt das nicht noch unter Kinderarbeit?
Im Antwortschreiben des Jobcenter hieß es, dass die Schüler seit ihrem 15. Geburtstag „Kunden“ der Behörde seien und auch so behandelt würden. „Bei Problemen passgenau tätig werden zu können“, sei das Ziel. Es könne sein, dass die Jugendlichen gegen Ende ihrer Schulzeit schwächer und somit länger hilfebedürftig würden. Deshalb seien die Kontrollen gerechtfertigt und in Kauf zu nehmen. Kinder aus Familien im Hartz IV-Bezug seien „gesetzlich zur Berufsberatung verpflichtet“, teilte die Behörde mit.

Wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, im Internet erläutert, gingen das Jobcenter Schulzeugnisse und Lebensläufe von Schülern nichts an. „Solange das Kind die Schule besucht, genügen Angaben der tatsächlichen Verhältnisse“, berichtet der Experte.
Die Bereichsleiterin des Nienburger Jobcenters, Daniela Meyer, bestätigte, dass grundsätzlich alle 15-Jährigen von der Behörde angeschrieben würden. Bezüglich der Androhung von Sanktionen könne sie aber keine allgemeine Aussage treffen. „Den Sachverhalt kann ich nur im Einzelfall klären“, sagte Meyer.
Nach Aussagen einiger Sachbearbeiter hiess es, dass es sich keineswegs um Einzelfälle handele. Auch die Berufsberatung versende immer Termine mit Rechtsfolgenbelehrungen.
Ja, wieder alles nur Einzelfälle. Aber das zeigt, das System ist kaputt. Damit züchten die sich doch nur neue Hartz-IV-Bezieher heran.

Was will der Staat damit anderes erreichen, als die Jugendlichen zu einem Hauptschulabschluß zu zwingen und dann endlich auf den Arbeitsmarkt zu werfen, auf dem sicherlich schon genug studierte Leute warten, die ebenfalls gar nicht mehr nachgefragt werden und Harz IV beziehen müssen.
Aber das scheint das erklärte Ziel der BRD zu sein, denn man sieht ja, was auf dem Arbeitsmarkt los ist. Nach Schulausbildung fragt ja kaum noch einer. Wahrscheinlich, weil sie den Schulen eh nicht über den Weg trauen.
Und so sparen die Wirtschaft und auch die Politiker auf Dauer an den Deutschen, da man so wohl keine Kinder in die Welt setzen wird, weil man es sich nicht leisten kann.
Vielleicht werden Frauen auch in naher Zukunft zwangsbefruchtet, da für die Wirtschaft neue Sklaven benötigt werden. Doch dafür stehen schon Millionen „Fachkräfte“ an der Küste Nordafrikas bereit….
November 8, 2013 at 6:55 am
Dieses feige Besatzungspack macht nicht mal vor Kindern halt. Es wird Zeit, etwas zu unternehmen, egal welcher Art. Der Art. 20 GG schließt ALLES mit ein!
November 8, 2013 at 6:11 am
Hat dies auf Aussiedlerbetreung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
Bildung ist alles, so haben sich Jugendliche in einer Bande dazu entschlossen Schaden aus Langeweile an zu richten, wie Haltestellendamolierung, Kleingärten aus zu plündern und so weiter, wie auch hier: http://antilobby.wordpress.com/2013/11/07/bildung-brutal/ und auch so, vergewaltigt: http://antilobby.wordpress.com/2013/11/07/beichte-auf-dem-sterbebett-adhs-gibt-es-gar-nicht/. Glück Auf, meine Heimat!