Der Leiter der Intensivtäter-Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, Rudolf Hausmann, hat eine härtere Gangart gegenüber kriminellen Jugendlichen gefordert. Insbesondere bei Intensivstraftätern aus arabischen Großfamilien müssten die Behörden früher reagieren, sagte Hausmann.
Die zuständigen Behörden müßten gut vernetzt zusammenarbeiteten und bestehende Gesetze angewendet werden, forderte der Jurist.
Deswegen müßten Justiz und Polizei konsequenter gegen jugendliche Intensivstraftäter vorgehen: „Ein Richter, der keine Jugendstrafen verhängen will, weil er stets an das Gute im Angeklagten glaubt, der hat seinen Beruf verfehlt. Dasselbe gilt für Staatsanwälte, die bestimmte Dinge nicht anklagen wollen oder Polizisten, die sich scheuen, schwierige Probleme anzupacken.“

Laut Hausmann haben 80 Prozent der Berliner Intensivtäter einen sogenannten Migrationshintergrund. 43 Prozent von ihnen sind arabischer Herkunft, 32 Prozent stammen aus der Türkei. Viele ausländischstämmige Intensivstraftäter seien nicht bereit, die deutschen Gesetze zu akzeptieren. „Es ist paradox: Einerseits nutzen sie Annehmlichkeiten, die sich ihnen hier biete, sehr großzügig aus. Andererseits verachten sie unser Land.“

Soweit die Theorie, die schon Richterin Kirsten Heisig das Leben kostete. Doch wie sieht es aus, in der Toleranten Verbrecher Republik?

Als U-Bahn-Schläger von Heddernheim erlangte er bundesweit fragwürdige Berühmtheit. Jetzt steht Abdul K. (26) wieder im Mittelpunkt – als Hauptfigur in einem Justiz-Skandal!

2008 attackierte der Afghane mit seiner Gang U-Bahnführer Knut Z. (48) – schwere Kopfverletzungen. Bundesweite Debatte um Jugendgewalt, 19 Monate Haft. Immer wieder nehmen Polizisten den „Mehrfach-Intensivtäter“ fest: 44 Strafverfahren! Körperverletzungen, Drogen, Waffen, Raub usw.

Am 3. Januar 2013 wird K. aus der JVA Hünfeld entlassen – und der Irrsinn geht von Neuem los!

Obwohl der U-Bahn-Schläger 7 Straftaten IN der Haft beging (Körperverletzung/Beleidigung), erließ ihm die Justiz großzügig 1/3 seiner Haftzeit – auf Bewährung frei. 16 Tage später die nächste Tat: Abdul K. tritt einen Mann zusammen, verletzt ihn schwer. Doch die Bewährung wird NICHT widerrufen! Seit Januar begeht der 26-Jährige weitere 7 Taten: Drogen, Zechbetrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung.

TROTZDEM LÄUFT ER WEITER FREI HERUM!

Höhepunkt der Gewalt: Abdul K. randaliert nachts am Bahnhof Bonames Mitte, zerschmettert Flaschen. Als Polizisten ihn festnehmen wollen, geht er auf sie los. Beißt einem Oberkommissar vom 12. Revier in die Hand. „Hurensöhne, Scheißbullen, Nazis“, schreit der Serientäter. Ein Beamter: „Er leistete erbitterten Widerstand, kam in die Ausnüchterungszelle.“
Die 8. Tat nach seiner vorzeitigen Haftentlassung! Doch wieder widerruft die Justiz NICHT die Bewährung …Da fällt es kaum noch ins Gewicht, dass Abdul K. u. a. ein „Verfügungsverbot für Waffen und Munition“ als Bewährungsauflage gemacht wurde.
Kürzlich erwischten Fahnder ihn mit einem Kampfmesser: „Auch das war natürlich kein Grund, den Beschuldigten wieder in die JVA einzuliefern“, so frustrierte Ermittler.

Es wird wohl nicht mehr lange dauern, da werden Polizisten unverrichteter Dinge abziehen, wenn es sich nicht um einen Deutschen handelt. Was sollen sie auch tun, die  Justiz sieht keinen Haftgrund bei Intensivtätern mit Migrationshintergrund und warum soll man dann als Polizist seine Gesundheit aufs Spiel setzen?