Nach dem Tod von Jonny K. hat es vergangenen Sommer eine ähnlich brutale Prügelattacke gegeben. Ein dunkelhäutiger Portugiese, der friedlich auf der Parkbank saß, wurde mit Schlägen und Tritten gegen Kopf und Oberkörper lebensgefährlich verletzt. Die zwei Tatverdächtigen weisen den Mordvorwurf zurück.
Sieben Monate nach einem brutalen Angriff auf einen dunkelhäutigen Mann am Berliner Alexanderplatz hat am Freitag der Prozess gegen zwei mutmaßliche Schläger begonnen. Die 23 und 34 Jahre alten Männer müssen sich vor dem Berliner Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten.
Das 48-jährige Opfer saß friedlich auf einer Parkbank am Neptunbrunnen, als es am 9. Juli 2013 plötzlich zum Angriff kam, sagte seine Anwältin Katharina Gamm. „Er wurde grundlos wegen seiner Hautfarbe beleidigt und direkt geschlagen.“ Das Opfer erinnert sich, als „Neger“ bezeichnet worden zu sein. Einer der Angeklagten räumte heute vor Gericht ein, das Wort verwendet zu haben. Als das Opfer am Boden lag, hätten beide Angeklagte den Mann gegen Kopf und Oberkörper getreten.
Der 48-Jährige, der in Berlin lebt und die Täter nicht kannte, wurde lebensbedrohlich verletzt. Er erlitt unter anderem eine leichte Hirnblutung. Die Täter ließen laut Anklage nur von ihrem Opfer ab, weil Passanten hinzu kamen und beherzt eingriffen.
Die beiden Angeklagten stammen aus Polen und arbeiteten als Bauhelfer in Berlin. Nach Angaben der Verteidiger waren sie zur Tatzeit betrunken und obdachlos. Sie befinden sich seit dem Vorfall in Haft.
Der Jüngere gab am Freitag vor dem Landgericht eine Schlägerei zu, bestritt aber eine Tötungsabsicht. „Ich wollte ihn auf keinen Fall schwer verletzen“, sagte der 23-Jährige. Auch sei er kein Rassist. Über seine Anwältin ließ er erklären, er habe den Mann um eine Zigarette gebeten. Als dieser mit einer Bemerkung ablehnte, habe er sich beleidigt gefühlt. „Danach gab es eine Schubserei, die leider zur Schlägerei wurde.“
Der zweite Angeklagte verweigerte die Aussage. Laut Anklage hat der 34-Jährige eine „Abneigung gegen Personen mit dunkler Hautfarbe sowie pure Lust an Gewalt„. Einige Wochen vor der Prügelattacke sollen die beiden Angeklagten einen obdachlosen Mann am Ostbahnhof mit Essensresten bespuckt und ihm ein Hakenkreuz ins Gesicht geschmiert haben. Verteidiger Mirko Röder sagte, es sei unklar, wie es zu dem Vorfall gekommen war. „Wir haben aber nicht den Eindruck, dass hier ein rassistischer Hintergrund anzunehmen ist.“
Die Polizei hatte nach dem Tod von Jonny K. im Oktober 2012 ihre Präsenz auf dem Alexanderplatz nach und nach erhöht. Zunächst wurde ein zusätzlicher Funkwagen, das so genannte Kontaktmobil, eingeführt.
Vergangenem Herbst wurde das Personal noch einmal aufgestockt. Wochentags sind jetzt zwischen neun und 22 Uhr sechs zusätzliche Beamte im Einsatz.
Der Tod des 20-jährigen Jonny K. hatte internationales Entsetzen hervorgerufen. Er war nach einer Prügelattacke am Alexanderplatz an einer Hirnblutung gestorben. Sechs junge Männer wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Wegen seiner Hautfarbe beleidigt und geschlagen?
Kein rassistischer Hintergrund?
Wegen Mordes angeklagt?
Sitzen in U-Haft?
Wo ist der Unterschied zu den Mördern von Jonny K.?
So langsam sollte auch dem letzten klar werden, dass die Justiz zu Gunsten von Moslems und nicht nur zu Ungunsten von Europäern agiert, sondern insbesondere gegen Deutsche.
November 18, 2014 at 10:38 pm
Ja das ist natürlich eine weitere schlimme Geschichte – wollen wir hoffen,dass es die letzte war. Natürlich treffen viele unterschiedliche Menschen an so einem Platz aufeinander, was natürlich auch als Unruheherd dienen kann, aber es gibt auch schöne Geschichten und Begegnungen am Alex. Habt ihr schon mal was von diesem Musiker gehört, der dort entdeckt wurde? http://smart-magazine.com/space/alexanderplatz-georg-auf-lieder/
Grüsse an alle und PEACE.
Februar 20, 2014 at 2:02 pm
Das war jetzt aber ein politisches Outing der besonderen Art – machen Sie weiter so 🙂
Februar 20, 2014 at 8:11 am
Ganz billiger Versuch einer Schmähung, aber das zeigt, worum es Ihnen geht… Natürlich weiß ich um Johann Georg Faust, allerdings beziehen sich wohl die meisten auf Goethes hervorragendes Werk, um sich in dessen Lichte zu baden. Ihrem substanzlosen Geschwaller ist mitnichten viel Inhalt, geschweige denn Zielführendes zu entnehmen. Ganz gemein hin haben Sie wohl auch den Hinweise auf Wikipedia als „embedded Lexikon“ gänzlich fehlinterpretiert. Ich betrachte dieses Medium als Kinderspielplatz für Unternehmen und reGIErungsnahe Stellen, allenfalls geeignet Propaganda, aber nicht RELEVANTES Wissen zu verbreiten, insofern ist es schon eine Erwähnung wert, wenn dort etwas steht, was in einem nicht (mehr) schlafenden Geiste Zweifel wecken könnte…
Allein die Tatsache, dass sogar auf Seiten des deutschen Richterbundes, für eine UNABHÄNGIIGE Richterschaft geworben wird, spricht Bände, unsere Justiz ist de jure und de facto weisungsgebunden (eine Gewaltenteilung existiert nicht), solange ein (politisch besetztes) Justizministerium Richter ernennt oder absetzt. Damit ist davon auszugehen, dass der Einfluß auf Richter bez. solcher Schandurteile und eben keiner erfolgenden Ausweisung migrantischer Straftäter zum Siedlungsoprogramm der BRD gehört, und damit systmisch, sowie gewollt ist. Der stets schalwerdende Hinweis auf Einzeltäter oder Einzelrichter ist gängige Taktik, um von der Signifikanz der Vorkommen solcher Urteile abzulenken, deren Zahl auch durch eine vorauseilend gehorsame, weil politische beeinflußte Presse sicherlich nicht der tatsächlichen entspricht (Pressekodex Ziffer 12). Hinzu kommt noch die persönliche Bedrohungssituation eines Richters vor Ort, man denke nur an den Mord an Kirsten Heisg, o.ä. gelagerte Fälle (Richter, wir wissen wo dein Häuschen steht). Im Falle eines einflußreichen Clans wie dem der Miris o.a. durchaus eine reale Bedrohung an Leib und Leben, die die Entscheidung des Richter maßgeblich beinflussen. Zumal die Tendenz besteht, vermehrt Migranten in den Polizei-/Behördendienst zu stellen, u.a. als Quelle für eine Lokalisierung einer Person mittels Polizeidatenbank nutzbar, wird ja auch gern von Einheimischen missbraucht, um den Wohnort ansprechender Weiblichkeit ausfindig zu machen.Jedoch ist Ihre genau wie meine Einschätzung irrelevant und lediglich ein Penisvergleich.
Die Frage, ob es noch BRDler gibt, ist eine Frage des Bezugssystemes, für die ParlamentARIER dieses Pseudostaates gilt das sicherlich.
Deutsche gibt es so wohl nicht mehr, ausser man weißt es den „Behörden“ mittels ius sanguinis nach, und selbst dann wird man nach 34 als deutscher Staatsangehöriger geführt, mit dem Vermerk, dass man elbige über RuStag §4 abgeleitet hat.
Die Staatenlosigkeit erklärt sich aus der Gleichschaltung der in den Kolonien/Schutzgebieten des DR benutzen unmittelbaren Reichsangehörigkeit mit der deutschen, sowie dem Verlust der Landesstaatsangehörigkeiten. Sowie mit der Streichung derselben am 08.12.2010. Das ist sicherlich interpretationswürdig, aber die Tatsache, dass man zur rein urkundlichen Feststellung der vermeintlichen deutschen Staatsangehörigkeit einen Staatsangehörigkeitsausweis in der Ausländerbehörde beantragen musste/muss, spricht Bände, zumal dieses nur ein urkundlicher, jedoch kein juristischer Nachweis ist/war. Wenn es also tatsächlich eine solche Staatsangehörigkeit gibt, warum ist sie dann nicht de jure nachweisbar? Warum wird sie im Perso nur glaubhaft gemacht? Die Urkunde ist soweit wertlos, ausser natürlich für die BRD, die ihr 25 Euro/juristischer Person einbringt. Und für Richter, die angeblich eine solche beibringen müssen. So und den Rest recherchier selbst, es wird mir zu dumm, dein Geschwaller weiter ertragen zu müssen.
Februar 20, 2014 at 1:34 am
Immer noch von einer Auseinandersetzung zwischen ausländischen Kontrahenten ausgehend – was sagt uns dieses etwas unstrukturiert zusammengetragene Konglomerat nicht zum Ausgangsfall gehörender Hinweise und Fakten?
Sie wissen nicht, dass Faustus nicht nur eine fiktive literarische Figur ist…macht aber nichts.
Soll der Rest eine Aufklärung der von mir in Frage gestellten Behauptung von bate77 sein, deutsche Staatsangehörigkeit sei identisch mit Staatenlosigkeit? Die Änderung der primär Landeszugehörigkeit (Länder im Reich) und daraus ableitend Reichszugehörigkeit in eine unabgeleitete Reichszugehörigkeit von 1934 ist von der BRD als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches – so gängige juristische Auffassung – für die föderative BRD übernommen worden. Ob der Art. 139 GG damit bewusst umgangen oder ob das auch juristisch ausdiskutiert worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis, dürfte aber sicher nicht der einzige Fall einer stillschweigenden Übernahme rechtlicher Regelungen aus der Zeit 1933 – 1945 (oder auch früher, s. § 175) sein. Wikipedia sollte man nicht unbedingt als immer kompetenten Zeugen aufführen – Ihr Hinweis zum rechtlich nicht gültigen Nachweis der Staatsangehörigkeit mit einem Perso stimmt jedoch, ist aber auch nicht unbedingt neu.
Dann wär da noch die Sache mit der Agitation…ob man aufgrund aktueller empirischer Untersuchungen eine Prognose für die Zukunft in dem von Ihnen befürchteten Umfang vermuten darf, wage ich zu bezweifeln. Die Daten geben zu wenig her, vor allen Dingen, da eine ethnisch getrennte Erfassung strafrechtlich relevanter Daten zumindest in der PKS, soweit ich weiß, nicht gegeben ist – anzustreben wäre das vielleicht, auch wenn politisch überhaupt nicht korrekt. Nochmal: auch wenn einzelne Richter mit „merkwürdigen“ Urteilen immer wieder auffallen – es ist nicht „die Justiz“ , die man hier unter einen Generalverdacht stellen kann. Es gibt/gab auch immer wieder Richter und Richterinnen wie Müller und Heisig (deren bedauernswerter Tod sicher einige Fragen aufwirft), die genauso gut als Gegenthese zu düsteren Zukunftsvisionen angeführt werden können.
Ich wähle übrigens keinen bequemen Weg der Selbstverleumdung – und liege ich falsch mit der Annahme, dass es keine BRDler mehr gibt, sondern nur noch Deutsche, egal ob auf Grundlage 1913, 1934 oder etlicher Daten nach 1945 und 1990?
Nebenbei…die libanesischen Großfamlien in und um Berlin und Bremen und Niedersachsen könnte man m.M. nach ruhig wieder ins Heimatland zurückführen, denn das GG ermöglicht das Verfahren der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft – wenn denn als Folge davon keine Staatenlosigkeit droht. Das wäre für mich ein Grund, im Einzelfall doch noch mal über die doppelte Staatsbürgerschaft nachzudenken…
Februar 19, 2014 at 7:50 am
@FaustusGeo.
Oh man, anstatt sich mit großen Namen fiktiver Personen im Nickname zu schmücken, sollten sie vielleicht mal die faustschen Untaten der BRD recherchieren, und da ist z.B. die am 5.2.1934 gleichgeschaltete Reichs/Staatsangehörigkeit „deutsch“, die entgegen des Art 139 GG weitergeführt wurde und wird. Und sogar Wikipedia als embedded Lexikon weist daraufhin, dass der Perso kein Nachweis über die/eine Staatsangehörigkeit ist. Etwas, was man auch auf der alten Seite des StMi Bayern gefunden hat. Es gehr hier um Glaubhaftmachung. Und vergleichen Sie mal einen Kinderperso mit dem eines Erwachsenen, die Verpflanzung des Kindes in die EU hat noch nicht stattgefunden. In dem Zusammenhang sei auch cestui que vie genannt. Nunmehr, dass die BRD weiterhin NAZI-gesetzte verwendet ist offenkundig und bedarf keines Beweises, die Nutzung entsprechnder Gesetze ist Beweis genug.
Die Agitation der Justiz wird durch Zunahme der Fälle in der Zukunft offenbarer, das mag für SIE zum jetzigen Zeitpunkt noch abwegig erscheinen, aber so ist das bei Empirie, irgendwann wird auch der Grenzwert, bei dem Sie Ihre Ansichten ändern müssen, erreicht sein, oder Sie wählen den bequemen Weg der Selbstverleumdung, wie es alle BRDler derzeit tun. Es gibt in der Justizlandfschaft genügend Fälle, die, nach der Ethnie aufgeschlüsselt, diese Erkenntnis vermitteln, hinzu kommen noch seltsamen Ableben von nicht willfährigen Richtern (K.Heisig, befreundeter Anwalt etc.), Verhaltensmuster anderer Richter ggü. ethnischen Deutschen, Untätigkeiten gegen „berühmte“ Clans (Berlin – kurdisch-libanesisch, Bremen – Miri-Clan etc.) vorzugehen…
Februar 19, 2014 at 3:08 am
„Man sollte nicht alles durcheinander schmeissen – ein noch nicht einmal abgeschlossener Prozess wegen einer Auseinandersetzung“
Nun, alle Prozesse sind abgeschlossen und sind nicht nur eine Auseinandersetzung.
Was wäre wohl Medial los, hätte der „Auseinandersetzer Namens Jonny K.“ zu unlauteren Mitteln gegriffen oder hätte 10 weitere Asiaten dabei, die auf die ach so armen diskriminierten Migranten Kinder eingetreten hätten bis sie an ihren Verletzungen gestorben wären….
Wie wäre da wohl das Urteil ausgefallen?
Wer sich integriert ist den Gesetzen unterworfen, wer sich nicht integriert steht darüber und hat entsprechend auch bessere Karten?
Februar 19, 2014 at 3:02 am
“belustigende, und politisch treffende Kommentare” hab doch nicht ich geliefert“
Ja, stimmt…
Dennoch danke für deine Aussage 😉
Februar 19, 2014 at 12:08 am
bate77 – so ein klein wenig nebulös ist das aber schon, was Sie da anführen. „Deutsche“ Staatsangehörigkeit bedeutet Staatenlosigkeit und ist eine Jahrhundertlüge?
Die Entwendung von Lebensmitteln aus z.B. Abfalltonnen von Supermärkten ist nun mal rechtlich wie Diebstahl zu bewerten, wie auch das Einsammeln von Sperrmüll auf der Strasse und diese Rechtsprechung ist m.E. vollkommen unsozial und unverständlich. Aber deswegen alleine eine verhängte dreimonatige Gefängnisstrafe? – da hab ich gewisse Zweifel. Mutmassliche passdeutsche Mörder – gemeint sind ja wohl naturalisierte Ausländer – werden ebenso wie autochthone Deutsche „in freier Wildbahn“ gelassen, wenn es ein Gericht auf Grund des Einzelfalles so entscheidet – mag man bedauern, wenn da keine Unterscheidung getroffen wird. Um mal Klartext zu reden: Immer wieder fallen Richter mit „Tendenzen“ auf – oft trifft man auf schon bekannte Namen – eine allgemeine Agitation der Justiz gegen Deutsche daraus abzuleiten, ist sehr gewagt, wenn nicht sogar abwegig.
Februar 18, 2014 at 11:48 pm
Nee nee Index… „belustigende, und politisch treffende Kommentare“ hab doch nicht ich geliefert – ich hab nur darauf reagiert.
Februar 18, 2014 at 11:44 pm
Man sollte nicht alles durcheinander schmeissen – ein noch nicht einmal abgeschlossener Prozess wegen einer Auseinandersetzung – wie immer die gerichtlich bewertet wird – unter Ausländern ,lässt sich auch nicht mit mit dem mühsamen Querverweis auf andere Straftaten und Aburteilungen als ein Beleg für eine Justiz „insbesondere gegen Deutsche“ einbringen. Das hat nichts mit einer rosaroten Brille, sondern mit einer nüchternen Beurteilungen der Fakten zu tun. Wer meint, Tendenzen beklagen zu müssen, sollte dies auch an konkreten Fällen festmachen – Stimmungsmache ist nicht seriös und glaubwürdig, vor allen Dingen, da es immer wieder Anlass zu berechtigter Kritik gibt – die sollte dann aber auch in jedem Einzelfall konkret und fallbezogen benannt werden.
Februar 18, 2014 at 8:16 am
Tja, solange die BRD aber die „deutsch“ Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit) vermarktet, kann sie nur so konsequent danach handeln, ansonsten flöge die Jahrhundertlüge auf…
Die Tedenz der „Recht“sprechung für Diebstahl von Lebensmitteln aus Mülltonnen eines autochthonen Deutschen 3 MOnate Haft zu verhängen, mutmassliche Mörder, Passdeutsche, aber in Freier Wildbahn zu lassen; oder den Fall einer 87jährigen deutschen Schwarzfahrerin kann und darf durchaus als Hinweis der Agitation gegen Deutsche gewertet werden.
Februar 18, 2014 at 2:04 am
Willkommen, Faustus „Urban Priol“ Geo.
Wir freuen und auf weitere belustigende, und politisch treffende Kommentare… aber bitte dieses mal mit mehr Inhalt und mehr Substanz und vor allem mehr Hintergrund, danke.
Februar 18, 2014 at 2:01 am
„Die mutmaßlichen Täter wie auch Opfer sind keine deutschen Staatsangehörige – das als weiteren Beweis anzuführen für die Behauptung, dass die Justiz “insbesondere gegen Deutsche” agiere, ist ohne Erläuterung nicht nachvollziehbar.“
Wäre es möglich, Oh geheiligter Genius de Faustus, dass der Jonny ohne „H“ aber dafür mit K. auch keiner war, zumindest kein direkter?
Seine Tottreter auch keine direkten?
Wäre dann eine Gleichstellung der Täter nicht von Vorteil, damit die Justiz politisch korrekt auf der sicheren Seite wäre?
Aber wenn Paul W. mit seinem Fahrrad Muhammad F. in seinem 5er BWM anfährt, dann sollte doch Paul W. wegen versuchen Mordes verurteilt werden, zumal ja schon der Staatsschutz gegen Paul W. ermittelt, weil der BWM des Muhammad F. in Mitleidenschaft gezogen wurde…
Runde Tische gegen die Opfer einer gewissen Totschlagideologie gibt es ja schon zu Hauf…
Und Urteile, die gegen jede Art der Menschlichkeit verstoßen, sobald sie gegen Eingeborene „Bio“Deutsche angewandt sind, kommen immer mehr zum Vorschein.
Setz mal bitte deine Rosarote Sonnenbrille ab.
Selbst ich, eine tausend Kilometer entfernt der Bemittleidendswerten Rest Deutschen lässt mich zumindest einmal im Monat erschaudern…
Februar 18, 2014 at 12:47 am
Priol lässt mal wieder grüßen 🙂 .
Februar 18, 2014 at 12:38 am
Es wäre hilfreich, sich die Aufgaben einer Rechtsvertretung vor Augen zu führen; das würde helfen, die Behauptungen der Rechtsanwältin des mutmaßlichen Opfers zu verstehen. Die mutmaßlichen Täter sind angeklagt wegen „versuchten Mordes“. Mutmaßliche Täter wie auch Opfer sind keine deutschen Staatsangehörige – das als weiteren Beweis anzuführen für die Behauptung, dass die Justiz „insbesondere gegen Deutsche“ agiere, ist ohne Erläuterung nicht nachvollziehbar.
Februar 17, 2014 at 9:15 pm
Natürlich unterstützen BRD-Gerichte (die reine Schiedsgerichte sind) den Völkermord am autochthonen Deutschen!!!
Februar 17, 2014 at 5:39 am
Hat dies auf Aussiedlerbetreung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
Randgruppen sind das nicht, denn den Anteil der Ausländer stellen Polen und Nachbarn der im Reich gezeugten Deutschen als Fakt am höchsten beteiligter Ausländer, das Treiben um Besetzte zu verschlimmern! Nach den Polen kommen Türken, siehe Wirtschaftswunder Einhalt zu bieten und nun die Afrikaner als dritte Welle, wegen der offensichtlichen Gefahr, das unser Reich der Deutschen keine Kriegsschuld hatte, weder am Ersten Weltkrieg noch am Zweiten Weltkrieg! Siehe auch Fischer mit seinem neuen Buch, der die EU als Bundesland in die USA einbringen möchte! Verrat, Verräter und Beteiligte, sie sind in Massen hier zu finden, die bedrohen dann, weil Überhang in der Hartz IV – Versorgungsschiene sich untereinander! Dabei sind die polen auch meister, siehe die Kriegschuld an Katyn und auch der Überfälle auf das Reich in den östlichen Landesteilen und gut dokumentiert im Weißbuch! Die Ähnlichkeiten kommen aus der Gewaltszenerie vor dem Gesetz, welches ja in Polen erst seit 1921 entstanden war, unser Gesetz aber schon 50 Jahre davor und maßgeblich heute noch in der EU gilt! Auch für sich spricht die Vertretung der beiden gegen den Portugiesen, der auch seinigen Vertretung. Alle Beteiligten lassen sich von der Firma BRD GmbH und ohne in ihrer Landessprachen vor Besatzungsrichtern verhören und verurteilen, somit sind es Agenten ihrer Länder die hier Unwesen betreiben, das Wort „Agent“, heißt aus dem englischen Auftragsnehmer, und muß nicht im Deutschen sein: Spion! Aber das ist dann auch schon die Integrationsphilosophie, derer Arten wir noch lange nicht ausreichend beleuchtet haben, siehe Feststehend, das die DNA der Deutschen eine Festkonstante in Sachen Deutsche und Reich, wie auch das der Juden und ihrer DNA oder das der Polen und derer DNA geworden ist und die USA nun in seiner Form der Genozid-Mittel die EU als Firma gegen alle demokratischen Völker und da insbesondere gegen die Freiheit agierende Kriegslist betreibt! Glück Auf, meine Heimat!