Gunnar Schupelius nimmt in der „BZ“ die neu erfundenen Verbote durch die Grünen unter die Lupe, da er diese für restlos übertrieben hält.

Und so schreibt er:
Die Grünen sind die Partei der Volkserziehung. Sie lieben Verbote und artige Bürger, die sich an diese Verbote halten. Vergangene Woche kamen sie in Prenzlauer Berg mit der Idee heraus, einen ganzen Kiez vom Auto zu befreien. Jetzt haben sie ein Gesetz vorbereitet, das auf zwölf DIN-A4-Seiten acht neue Verbote für Hundehalter enthält. Es soll am 22. Mai ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.
Und das sind die Hunde-Verbote der Grünen:
1. Es ist verboten, einen Hund ohne Führerschein zu führen, egal welcher Rasse der Hund angehört, ob man ihn an der Leine führt oder nicht und wie lange man schon im Besitz des Hundes ist (§ 4,1).
2. Es ist verboten, den Führerschein zu Hause zu lassen, wenn man mit dem Hund ausgeht (§ 4,1).
3. Es ist verboten, die Hundeprüfung bei einer Hundeschule abzulegen, die nicht von der zentralen „Hundeprüfstelle“ erfasst ist. Die Hundeprüfstelle wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt (§ 2,3).
4. Es ist verboten, einen Hund zu erwerben, ohne vorher die Hundeprüfung abgelegt zu haben (§ 4,1).
5. Es ist verboten, einen Hund ohne elektronisches Kennzeichen (Transponder) zu halten (§ 3,1).
6. Es ist verboten, einen Hund zu halten, ohne dass dessen Daten aus dem Transponder in einem zentralen Register des Senats gespeichert sind (§ 3,2).
7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen (§ 4,8,4-5).
8. Es ist verboten, einen „großen Hund“ zu führen, ohne dass er der Hundeprüfstelle zur Kontrolle vorgeführt wurde (§ 15).
Verantwortlich für die Verbote zeichnen die grüne Tierschützerin Claudia Hämmerling und die beiden Fraktionschefinnen Antje Kapek und Ramona Pop.
Nun, so kommt der Staat resp. der grüne Senat an die Daten von Hundehaltern und ihren Lieblingen.
Um aber auch die Menschen in der Bunten Bananenrepublik Deutschland besser unter Kontrolle zu haben, sind die Grünen nicht weit davon entfernt, sollte dieser Gesetzentwurf erst einmal durch sein, auch die Eltern und ihre Kinder zu überwachen und zu kontrollieren und über sie zu bestimmen.
Denn die obigen Verbote kann man auch auf Eltern ausdehnen, und das trauen wir den diktatorischen Grünen allemal zu.
Mai 15, 2014 at 6:50 pm
Es ist den Grünen verboten, ohne Maulkorb oder Knebel das Haus zu verlassen. Sollten sie ohne Maulkorb und Knebel im öffendlichen Straßenland angetroffen werden, hat jederman das Recht, dem Grünen auch ohne richterlichen Beschluss das Leben zu nehmen. Dieses muß auf eine Art und Weise erfolgen, die größtmöglichen Schmerz und ein langes Leiden ermöglicht….zB SCHÄCHTEN!!!!!!
Mai 15, 2014 at 3:30 pm
Bei diesen Verboten wird einem bewußt, warum die katholische Kirche mehr als 2000 Jahre überdauert hat, nämlich im kirchlichen Gesetzbuch dem codex juris canonici ist festgehalten:“mulier tacet in ecclesia“ Das sollte man auch für die Politik fordern, damit die Hormonspiegelschwankungen keinen Einfluß auf politische Entscheidun gen nehmen können
Mai 14, 2014 at 4:48 pm
Da hat die BZ wohl einen Rückzieher gemacht, ich selbst habe nach erneutem googlen auch nur Error 404 auf der BZ Webseite erhalten….
Mai 14, 2014 at 3:12 pm
Die BZ zeigt an: Die von Ihnen gewünschte Seite konnte leider nicht gefunden werden.
Mai 14, 2014 at 12:41 pm
Und das sind die Kinder-Verbote der Grünen:
1. Es ist verboten, ein oder mehrere Kinder/Babys ohne Elternführerschein zu haben (§ 4,1).
2. Es ist verboten, den Elternführerschein zu Hause zu lassen, wenn man mit dem Kind ausgeht (§ 4,1).
3. Es ist verboten, die Elternprüfung bei einer Elternschule abzulegen, die nicht von der zentralen “Elternprüfstelle” erfasst ist. Die Elternprüfstelle wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt (§ 2,3).
4. Es ist verboten, einen Kind zu bekommen, ohne vorher die Elternprüfung abgelegt zu haben (§ 4,1).
5. Es ist verboten, ein Kind ohne elektronisches Kennzeichen (Transponder) zu haben (§ 3,1).
6. Es ist verboten, ein Kind zu haben, ohne dass dessen Daten aus dem Transponder in einem zentralen Register des Senats gespeichert sind (§ 3,2).
7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt kein Kind haben (§ 4,8,4-5).
8. Es ist verboten, einen “geschlechtsreifen Teenager” in der Familie zu haben, ohne dass er der Elternprüfstelle zur Kontrolle vorgeführt wurde (§ 15).
Passt! Zu den Grünen! Volle Kontrolle über die Menschen und Einflussnahme durch den Staat, das Idealbild der Grünen Spinner!
Meint zumindest MS Nappo
Mai 14, 2014 at 12:29 pm
Um in Merkels Neuland die Neu-Rechten der Frau Ditfurth zu kontrollieren ist ausreichend Polizei da
Mai 14, 2014 at 11:22 am
Wie wollen die das kontrollieren, die Polizei schafft es doch schon jetzt nicht mehr ihre Aufgaben pflichtgemäß zu bewältigen.
Mai 14, 2014 at 8:18 am
Meine ureigene Meinung: Ja, die kinderf1cknden Ökofaschisten zeigen ihr wahres, genozidales, menschenverachtendes, obrigkeitsgeiles Gefratze. Es gab früher so einen guten Spontispruch auf Buttons: „Hängt die Grünen, solange es noch Bäume gibt!“.
Mai 14, 2014 at 4:52 am
Es sollte auch verboten werden, Bereiche in der Politik zu besetzen, die nicht der grundlegenden Vorbildung und Lebenserfahrung des dafür vorgesehenen „Politikers“ entsprechen …
Mai 14, 2014 at 4:50 am
Es sollte auch verboten werden, Bereiche in der Politik zu besetzen
Mai 14, 2014 at 4:48 am
Hat dies auf LichtWerg rebloggt.