Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte den 2013 eingeführten Beitrag als verfassungsgemäß. Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Abgabe weder Grundrechte verletze noch eine Steuer sei.

Die Verfassungsrichter urteilten jedoch, dass in fast allen Wohnungen und Betriebsstätten Rundfunk empfangen werden könne und die Beitragspflicht deshalb auch anhand dieser Raumeinheiten erhoben werden dürfe. Bereits am Dienstag hatte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Klage abgewiesen und den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß erklärt.

Die Rundfunkbeiträge seien verhältnismäßig, urteilte das Gericht. Einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen die Informationsfreiheit sieht das Gericht nicht.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte, sie sei „froh über die klare Entscheidung“. Weiter erklärte sie: „Das Gericht hat für Rechtssicherheit gesorgt und deutlich gemacht, dass es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag nicht um eine verkappte Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungszuständigkeit hätten.“

Nach Meinung der medienpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Tabea Rößner, zeigt das Urteil, dass das Konzept zum Rundfunkbeitrag Hand und Fuß hat. Der Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, Dietmar Muscheid, betonte, die Sender hätten die nötige Planungssicherheit erhalten.

CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner erklärte, das Urteil gebe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Rechtssicherheit in einer schwierigen Situation. Klar sei nach dem Urteil aber auch, „dass nach der im Gesetz vorgesehenen Evaluation bestehende Ungerechtigkeiten beseitigt werden können und müssen“, sagte sie.

Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justiziar Hermann Eicher begrüßte die Entscheidung ebenfalls: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.“ Dies bedeute allerdings nicht, dass nun dem vom Gesetzgeber angekündigten Evaluierungsverfahren keine eigenständige Bedeutung mehr zukomme.

Keinen Fernseher und kein Radio sein eigen zu nennen reicht den deutschen Gerichten nicht aus, die Rundfunkgebühr muss nach diesen Urteilen bezahlt werden, ohne wenn und aber.

Auch wenn der Staatsrechtler Christian Waldhoff kritisiert, dass beim neuen Rundfunkbeitrag die Unterschiede zu einer Steuer verschwimmen und er grundsätzliche Bedenken hat, dass der neue Beitrag schon zu nah an einer Steuer ist. Da er für alle Wohnungen und Betriebe unabhängig von einer Nutzung einer Gegenleistung erhoben wird, unabhängig davon, ob die Bewohner tatsächlich ein Rundfunkgerät nutzen.

Sehen die Gerichte es anders, was erneut zeigt, dass auch hier wieder mal eine Hand die Andere wäscht und dennoch keine sauberen Verhältnisse herrschen.

Aufgebracht darüber sagte Waldhoff: „In ständiger Rechtsprechung erklären die Gerichte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk de facto für sakrosankt. Wenn dieser also eine so zentrale öffentliche Aufgabe darstellt, liegt es nicht fern, ihn aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.“