Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte den 2013 eingeführten Beitrag als verfassungsgemäß. Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Abgabe weder Grundrechte verletze noch eine Steuer sei.
Die Verfassungsrichter urteilten jedoch, dass in fast allen Wohnungen und Betriebsstätten Rundfunk empfangen werden könne und die Beitragspflicht deshalb auch anhand dieser Raumeinheiten erhoben werden dürfe. Bereits am Dienstag hatte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Klage abgewiesen und den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß erklärt.
Die Rundfunkbeiträge seien verhältnismäßig, urteilte das Gericht. Einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen die Informationsfreiheit sieht das Gericht nicht.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte, sie sei „froh über die klare Entscheidung“. Weiter erklärte sie: „Das Gericht hat für Rechtssicherheit gesorgt und deutlich gemacht, dass es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag nicht um eine verkappte Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungszuständigkeit hätten.“
Nach Meinung der medienpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Tabea Rößner, zeigt das Urteil, dass das Konzept zum Rundfunkbeitrag Hand und Fuß hat. Der Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, Dietmar Muscheid, betonte, die Sender hätten die nötige Planungssicherheit erhalten.
CDU-Fraktionschefin Julia Klöckner erklärte, das Urteil gebe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Rechtssicherheit in einer schwierigen Situation. Klar sei nach dem Urteil aber auch, „dass nach der im Gesetz vorgesehenen Evaluation bestehende Ungerechtigkeiten beseitigt werden können und müssen“, sagte sie.
Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justiziar Hermann Eicher begrüßte die Entscheidung ebenfalls: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.“ Dies bedeute allerdings nicht, dass nun dem vom Gesetzgeber angekündigten Evaluierungsverfahren keine eigenständige Bedeutung mehr zukomme.
Keinen Fernseher und kein Radio sein eigen zu nennen reicht den deutschen Gerichten nicht aus, die Rundfunkgebühr muss nach diesen Urteilen bezahlt werden, ohne wenn und aber.
Auch wenn der Staatsrechtler Christian Waldhoff kritisiert, dass beim neuen Rundfunkbeitrag die Unterschiede zu einer Steuer verschwimmen und er grundsätzliche Bedenken hat, dass der neue Beitrag schon zu nah an einer Steuer ist. Da er für alle Wohnungen und Betriebe unabhängig von einer Nutzung einer Gegenleistung erhoben wird, unabhängig davon, ob die Bewohner tatsächlich ein Rundfunkgerät nutzen.
Sehen die Gerichte es anders, was erneut zeigt, dass auch hier wieder mal eine Hand die Andere wäscht und dennoch keine sauberen Verhältnisse herrschen.
Aufgebracht darüber sagte Waldhoff: „In ständiger Rechtsprechung erklären die Gerichte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk de facto für sakrosankt. Wenn dieser also eine so zentrale öffentliche Aufgabe darstellt, liegt es nicht fern, ihn aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.“
Juni 24, 2014 at 9:12 am
Ich denke, dass der Gerichtshof in dieser Sache die richtige
Entscheidung getroffen hat. Dennoch bleibt es meiner Meinung
nach zweifelhaft, ob das Recht auf Selbstbestimmung nicht
doch zu einem gewissen Grad verletzt wird.
Mai 20, 2014 at 1:17 pm
Verfassungsgerichtshof ???
Mai 20, 2014 at 7:45 am
Wer hört schon auf die lügenden, rechtbrechenden Unrichter und Marionetten (Art 101 GG, Art 15 GVG)… Und vor allem: Verfassung? Das Grungesetz ist ein Besatzerdiktat, das niemals von UNS ratifiziert worden ist. Unsere letzte rechtmäßige Verfassung war weit vor der Weimarer „Republik“ (GmbH wie die BRD, ausgerufen von einem einzigen, dazu nicht legitimierten Volksverräter Scheidemann, das war eine Parteiveranstaltung).
Mai 20, 2014 at 5:52 am
Hat dies auf Aussiedlerbetreung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
Nichts bestellt und trotzdem zahlen? Das sind nichtige Sprüche aus den Gerichgten, siehe einseitig geschlossene Verträge! Glück, Auf, meine Heimat! Die BRD GmbH ist ein Unternehmen von Landes- und Staats- Verrätern! Siehe UNO-Eintrag!
Mai 20, 2014 at 3:39 am
Hat dies auf LichtWerg rebloggt.