„Nordafrikaner werden eingeschleust, um Straftaten zu begehen.“ Minderjährige Diebe lauerten S-Bahn-Fahrgästen auf. Die Täter zeigen keine Bereitschaft, geltende Gesetze und Regeln einzuhalten.

Einige, so die Erkenntnis des Landeskriminalamts, kommen offenbar nur nach Hamburg, um hier kriminell zu werden. Vor allem auf St. Pauli, wo viele Taschendiebstähle registriert werden. Hinzu kommen vermehrt Raube und Körperverletzungen, aber auch Widerstände, heißt es in einem Bericht des Landeskriminalamts

Die schwerkriminellen selbst stammen meistens aus Nordafrika. Bei den meisten Flüchtlingen, mit denen die Polizei zu tun hat, ist die genaue Herkunft ungeklärt.

Die Beamten machen die Erfahrung, dass die illegalen Flüchtlinge falsche und auch immer wieder unterschiedliche Angaben zu ihren Namen und Geburtsdaten machen. Einen Asylantrag stellen jugendliche Flüchtlinge, die sich nicht bei den Behörden gemeldet haben, oft nur dann, wenn ihnen Untersuchungshaft droht. Denn mit dem Asylantrag sind sie, so die Polizei, in einem „gesicherten Verfahren“, was den Haftgrund „Fluchtgefahr“ unwahrscheinlicher macht.

„Bei diesen nordafrikanischen Jugendlichen handelt es sich zum Teil um Personen, die nicht politisch verfolgt werden oder aus Kriegsgebieten fliehen, sondern gezielt eingeschleust werden, um hier Straftaten zu begehen, und überhaupt keine Bereitschaft haben, in Deutschland geltende Gesetze und Regeln einzuhalten“, sagt Christoph de Vries, Bürgerschaftsabgeordneter der CDU.

„Der lasche Umgang ist nicht nur den Bürgern in Hamburg gegenüber verantwortungslos, die Opfer von Überfällen und Einbrüchen werden, sondern auch der großen Gruppe von minderjährigen Flüchtlingen, die sich rechtschaffen verhalten und unsere Unterstützung verdienen.“

Nach Einschätzung der Polizei hat sich ein hartes Durchgreifen der Justiz am besten bewährt. „Besonders deshalb, weil sich die Jugendlichen nach Untersuchungshaft meist abgesetzt haben“, heißt es in dem Bericht.

Anstatt die illegalen Straftäter abzuschieben setzt die CDU auf eine umfassende pädagogische Betreuung in den Erstversorgungseinrichtungen – mit dem Ziel gewaltfreien Verhaltens und der ernsthaften Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.