Zum Beispiel Informationen des Verfassungsschutzes NRW an das Landeskriminalamt. Thema: die Einreise von Nordafrikanern aus Belgien und Frankreich.
Diese Informationen unterliegen der Geheimhaltung bis 2046. Das ist die kleinste von vier Geheimhaltungsstufen.

Um dem Fahndungsdruck belgischer und französischer Sicherheitsbehörden zu entgehen, seien kriminelle Marokkaner und Algerier als Asylsuchende nach Münster gekommen. Ähnliches sei zuvor in Dortmund beobachtet worden. Die Zugewanderten seien „völlig enthemmt“, vor Polizei und Justiz hätten sie „jeglichen Respekt verloren“. Viele von ihnen handelten mit Drogen, begingen Diebstähle.

Es folgt ein Satz über die Silvester-Übergriffe in Köln, der die dortige Polizei belastet. Diese sei von Asylbewerbern auf sexuelle Übergriffe durch Nordafrikaner hingewiesen worden, die Beamten seien aber „nicht konsequent“ gegen die Täter eingeschritten. Die Informationen seien „grundsätzlich glaubhaft“.

Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Bezirkes Bundespolizei bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, ist es kein Zufall, dass zuletzt immer wieder vertrauliche Papiere aus Sicherheitskreisen „durchgestochen“ wurden. „Zum Beispiel das Protokoll über die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln, Informationen über den Dienst der Bundespolizei in Passau und das Einsatz-Protokoll aus Clausnitz.“

Hinter der Weitergabe von Geheimnissen steckt laut Radek offenbar eine „tiefe Unzufriedenheit“ in den Sicherheitsbehörden. Beamte, zum Beispiel Bundespolizisten, die für die Grenzsicherung zuständig sind, seien frustriert, weil ihrer Ansicht nach die Politik im vergangenen Jahr systematisch verhindert habe, dass Flüchtlinge polizeilich überprüft würden.

Durch die Entscheidung der Bundesregierung wurde eine humanitäre Ausnahmesituation geschaffen, die die Sicherheitsbelange unberührt ließ. Viele Beamte sehen darin einen „Rechtsbruch“ des Staates. Beschwerden bei der Kanzlerin und beim Bundesinnenminister liefen ins Leere.

Schichten von bis zu 15 Stunden Gesamtlänge, Hunderte Überstunden. Eigentlich würden zusätzlich „fertig ausgebildete Polizisten in fünfstelliger Höhe“ benötigt.

Sauer sind viele Beamte auch über jede Menge vergebliche Arbeit. Die Beamten in NRW sind – anders als in anderen Bundesländern – dazu verpflichtet, gegen jeden einreisenden Flüchtling wegen illegalem Aufenthalt zu ermitteln, erklärt Arnold Plickert, NRW-Vorsitzender der GdP.

Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen sei das kaum zu leisten. Dennoch erstatteten die Beamten bis Jahresende weisungsgemäß in 5900 Fällen Anzeigen, so Plickert. „Das geht anschließend an die Staatsanwaltschaft, und die stellt die Verfahren dann in der Regel ein.“ Das Justizministerium bestätigt diese Praxis, das „öffentliche Interesse“ an einer Strafverfolgung sei gering, heißt es. Plickert moniert: „Damit ist die ganze Arbeit für die Katz.“