
An dem Wort „Hartz-IV-Schmarotzer“ in einem CSU-Werbespot nahm ein ALG-2-Bezieher Anstoß. Er erstattete Anzeige wegen „Beleidigung einer ganzen Bevölkerungsgruppe“. Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte nun das Verfahren mit einer abenteuerlichen Begründung ein.
In einem offiziellen Werbespot hatte die CSU im November 2016 vor einem Linksrutsch durch Rot-Rot-Grün gewarnt, der dazu führe, dass „Sanktionen für Hartz-IV-Schmarotzer“ abgeschafft würden.
Der 50-jährige Kläger Helmut K. sah sich durch das CSU-Video und die darin enthaltende verallgemeinernde Bezeichnung „Schmarotzer“ für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 „in ehrverletzender Weise verunglimpft“.
Zudem erklärte er in der Anzeige, dass die CSU mit ihren Äußerungen sechs Millionen Hartz-IV-Bezieher zu Unrecht verurteile und zudem durch die Art der Beleidigung die Betroffenen entmenschliche und als „lebensunwert“ erkläre.
Weiter argumentierte K., dass das Werbevideo der CSU auch auf den Tatbestand der Volksverhetzung zu prüfen sei, da es „bei Arbeitsplatzbesitzern Hass und Verachtung“ für die Gruppe schüre, der er selbst angehöre.
Die Leipziger Staatsanwaltschaft nahm jedoch von einer weiteren Verfolgung der Anzeige Abstand, wobei sie argumentierte, dass keiner der in der Klageschrift aufgeführten Aspekte zutreffe, da die CSU Herrn K. ja nicht namentlich benennen würde:
>>Die Urheber des Spots haben lediglich einen aus ihrer Sicht bestehenden Unwert eines nicht individuell aufgeschlüsselten Kollektivs und seiner sozialen Funktion bekundet.<<
Daraus schließt die Staatsanwaltschaft weiter:
>>Je größer das Kollektiv ist, desto schwächer kann die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden.<<
Die Begründung für die Verfahrenseinstellung überrascht. Folgen weitere Strafverfolgungsbehörden dieser Lesart, dann müssten in Konsequenz auch antisemitische Äußerungen oder Hasskommentare gegen ethnische oder religiöse Minderheiten, im Sprachgebrauch der Leipziger Staatsanwaltschaft „nicht individuell aufgeschlüsselte Kollektive“, keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
Der von der Bundesregierung proklamierte Kampf gegen Hasskommentare im Internet scheint seine ganz eigene Logik und einen anderen rechtlichen Rahmen zu haben, sobald der Hass direkt von einem Mitglied der Regierungskoalition gesät wird.
Dezember 31, 2016 at 10:15 am
Wer hier Schmarotzer sind steht auf einen anderen Blatt,die sogenannten schmarotzer sind die Steuer Zähler die in Not gekommen sind
Dezember 30, 2016 at 5:03 pm
Wer hat schon mal Herrn Reval gefragt, ob Rauchen schädlich ist? Brief an ein Gericht:
„Hiermit beantrage ich form- und fristgerecht die Zulassung einer Berufung bei der zuständigen Stelle aus allen rechtlichen Gründen und insbesondere folgenden:
1. Am 22.12.2016 habe ich einen Brief mit Ihrem Absender erhalten, der von Ihnen wie auch der beglaubigenden VG-Beschäftigten nicht handschriftlich, sondern maschinenschriftlich mit den Hausnamen unterzeichnet ist. Dadurch ist der Brief aus meiner Sicht rechtsunwirksam!
2. Schon am gleichen Tag schrieb ich meine Reklamation per Telefax an Sie und bin bis heute ohne Antwort geblieben.
In der mir zugestellten, „beglaubigten“ Abschrift des Urteils fehlt jegliche Unterschrift, aber ist der gültig ohne Unterschrift?
Bitte beantworten Sie mir die Frage! Berufung kann ich nur gegen eine rechtsmittelfähiges Urteil einlegen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Ich meine, der § 126 BGB ist ebenso verständlich wie 839 und die Artikel 101, 20 Abs.2 und 159 vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Sollten weitere Vorträge notwendig erscheinen, bitte ich um Hinweise, weil ich juristisch nicht bewandert bin.“
In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die tatsächlich Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Urteile an Sicherheit@Genial.ms schicken!
Dezember 30, 2016 at 4:58 pm
Natürlich sind nur die deutschen „Schmarotzer “ gemeint.
„……und blöckt wie ein Schaf unentwegt vor sich hin. “ Schafe leben immer in Herden.
Darum müsste es heißen:
Und blöken wie die Schafe unentwegt vor sich hin……
Dezember 30, 2016 at 7:39 am
Was hatte denn der Kläger Helmut K. anderes erwartet als das seine Klage bei der Leipziger Staatsanwaltschaft gegen die Wand fährt werden doch ausschließlich nur deutsche ALG II-Empfänger generell als Abschaum und Sozialschmarotzer betitelt und das nicht nur durch die CSU sondern stimmengleich durch alle Parteien hindurch es sei denn, man ist Türke, Araber, Moslem, Zigeuner oder sonst was abartiges wie Jude oder Flüchtilant zum Beispiel denn dann zählt man als ausnahmslos hilfebedürftig mit Anspruch auf das vollständige Freundschafts-Paket und möglichst mehrfach mit Unterstützung der Mitarbeiter von Jobcentern an Sozialleistungen und sonstigen lukrativen Vergünstigungen bezahlt und gesponsert vom deutschen Steuervieh und was macht der Deutsche dagegen – rischtisch – nichts und lässt sich weiterhin als unbrauchbar, Schmarotzer und nicht lebenswert betiteln und behandeln, meckert zu Hause oder am Stammtiscch n bissl rum anstatt das Brotmesser oder einen Ast vom nächsten Baum zu schnappen und sich die Verantwortlichen in sogenannten Behörden, Ämtern und der Scheinregierung zu greifen und kurzen Prozess zu veranstalten und im Anschluss das heilige deutsche Land und Heimat von oben genannten radikal zu säubern und dafür zu sorgen, dass das Gesocks nicht wieder Fuß fassen kann aber nein, man sitzt treudoof als gehorsamer Untertan auf seiner Scholle und blöckt wie ein Schaf unentwegt vor sich hin wie ungerecht doch die Welt ist unfähig durch Gender, – Rita und Hooton-Maßnahmen sein Schicksal und das seines Landes in die eigene Hand zu nehmen und sich von Scheinjuristen beleidigen lassen zu müssen dabei ist es doch so einfach, für sich selbst und seine Zukunft streitbar zu handeln.