Mehrheit in Europa will Zuwanderungs-Stopp aus muslimischen Ländern.
Diese Studie sorgt für Aufregung in Europa. Das Chatham House in London hat in einer groß angelegten Studie die Meinung der Europäer zu Donald Trumps Vorhaben eines Einreiseverbots für Muslime abgefragt.
Die Resultate zeigen: Die meisten Europäer wollen die Idee des US-Präsidenten auch bei uns umsetzen. Auf die Frage „Soll jede weitere Migration aus vorwiegend muslimischen Ländern gestoppt werden?“ sagten 55 Prozent der Befragten „Ja“. Nur 20 Prozent sagten dezidiert, sie wollen das nicht (25 % wollten sich nicht äußern). Befragt wurden 10.000 Menschen in 10 Staaten Europas. Die Resultate sind „überraschend und ernüchternd“ sagen selbst die Studienautoren.
Das Land mit der europaweit zweitgrößten Zustimmung zu diesem Moslem-Bann ist Österreich. Dort wollen 65 % keinen Zuzug mehr von Muslimen, nur 18 % sagen, sie sollen weiter einreisen.
Meiste Befürworter in Polen. Hier wollen 71 % keine Muslime mehr einreisen lassen und nur 9 % sind strikt gegen diesen Vorschlag.
Einreiseland Spanien. Vergleichsweise wenige (41 %) meinen, dass sie einen Moslem-Bann wollen.
März 9, 2017 at 7:28 pm
Hat dies auf ERWACHE! rebloggt.
März 9, 2017 at 7:14 pm
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
März 8, 2017 at 4:16 pm
Hat dies auf pressefreiheit24 rebloggt.
März 8, 2017 at 4:12 pm
SICHER IST DAS
SO.
ABER WAS NÜTZT
ES, WENN
INZWISCHEN NICHT
NUR DEUTSCHE,
SONDERN ALLE
WEISSEN VÖLKER
VON DER
TEUFELSBRUT
ZU „NAZIS“ UND
„RASSISTEN“ ERKLÄRT WURDEN UND WIR
MITTELS
IHREN
BILDERBERGER-LOGEN, MEDIEN,
„EU“ UND IHRER
JUDSTIZ
AUSGEROTTET WERDEN SOLLEN.
FREIE, ECHTE WAHLEN
GIBT ES AUCH
NICHT.
März 8, 2017 at 2:59 pm
Wie meinst du das und was bitte ist „spammen“? Ich schreibe und lese Deutsch, denn das ist die Weltsprache. Oder was meinst du?
März 8, 2017 at 2:55 pm
Karl, nicht ständig spammen!
März 8, 2017 at 1:48 pm
Weil es in Deutschland keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht vom Staat ausgestellt. Noch ein Fakt: Beamte benötigen Bestallungsurkunden. Beamte aber werden berufen und das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt Ungültigkeit. Gesetze, die Vorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Entscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind nichtig und entfalten keine Wirkung!
Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.
Ohne Unterschrift ist alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt. Was aber tun gegen das Unrecht? Zusätzlich ist in keinem Gesetz ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)
Desweiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).
Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.
Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982). Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer stimmt zu?
https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!
März 8, 2017 at 12:49 pm
Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
März 8, 2017 at 12:36 pm
Braucht man dafür tatsächlich noch eine Studie?Ich kenne keinen, der für noch mehr Moslems ist.