Wer gedacht hat, nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) würde Ruhe einkehren, irrt: Im nächsten Jahr kommt die e-Privacy-Verordnung. Sie ist noch viel weitreichender als die DSGVO.
Nachdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.5.2018 in Kraft trat, zeichnet sich am Horizont bereits die nächste, noch weiter gehende Verordnung für den Schutz der Privatsphäre ab. Die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche e-Privacy-Verordnung (e-Privacy-VO) soll die gesamte elektronischen Kommunikation regulieren und die abstrakte DSGVO damit bereichsspezifisch konkretisieren. Ursprünglich war es daher geplant, die beiden Regelwerke zusammen am 25.5.2018 in Kraft treten zu lassen, um rechtliche Unsicherheiten im Bereich der elektronischen Kommunikation zu vermeiden. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Daher ist wohl erst im Laufe des nächsten Jahres mit der neuen Verordnung zu rechnen.
Die e-Privacy-Verordnung soll die in die Jahre gekommene Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 ersetzen, die zuletzt 2009 durch Regelungen zu Cookies erweitert wurde. Die Initiative für den Verordnungsentwurf begründet der europäische Gesetzgeber mit aktuellen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen, die vom derzeitigen Anwendungsbereich der ePrivacy-Richtlinie nicht mehr erfasst werden. So sind klassische Kommunikationsdienste, wie etwa die Festnetztelefonie, in den vergangenen Jahren zugunsten von Over-The-Top-Kommunikationsdiensten (OTT-Dienste), wie Instant-Messaging oder Internet-Telefonie, zunehmend in den Hintergrund getreten. Die hieraus resultierende Rechtsunsicherheit soll durch die e-Privacy-VO behoben werden.
Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche wird die neue Verordnung gravierende Auswirkungen haben, da von ihrem Anwendungsbereich nahezu jede Form der elektronischen Kommunikation erfasst wird. Hierunter fallen klassische Kommunikationsdienste wie Telefon, Web- oder E-Mail-Dienste und ebenso neuartige Alltagsdienste des Internets der Dinge wie der smarte Kühlschrank, Fitness-Tracker oder vernetzte Fahrzeuge.
Durch die Regulierung dieser Maschine-zu-Maschine-Kommunikation wird letztlich auch die Industrie 4.0 vom Anwendungsbereich der e-Privacy-VO umfasst.
Das Verhältnis zwischen DSGVO und e-Privacy-VO
Im Gegensatz zur DSGVO müssen die ausgetauschten Daten keinen Personenbezug haben um von der e-Privacy-VO erfasst zu werden. Dem europäischen Gesetzgeber geht es damit um nicht weniger als den Schutz des Online-Briefgeheimnisses für Whatsapp und Co.
Für den Fall, dass die elektronische Kommunikation personenbezogene Daten enthält, wird zukünftig die e-Privacy-VO vor den Bestimmungen der DSGVO anzuwenden sein. Dabei setzt die neue Verordnung viel stärker als die DSGVO auf die Einwilligung des Nutzers um die Datenverarbeitung zu erlauben. Das soll vor allem die Rechte der Nutzer stärken, erzeugt jedoch auch rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheiten.
Besonders die Digital- und Kommunikationswirtschaft befürchten, dass die neue Verordnung vor allem Innovationshemmnisse für den Technologiestandort Europa bringt und bestehenden Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen wird. Insbesondere die geplanten Regelungen zum Einsatz von Cookies und Verfolgungstechniken (Tracking) durch Websitebetreiber steht im Zentrum der Kritik. Geht es nach EU-Kommission und EU-Parlament, sollen diese Instrumente in der Regel nur noch mit der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers eingesetzt werden dürfen. Das könnte das Aus für viele derzeit kostenlos angebotene Dienste im Internet bedeuten und einen potenziellen Hemmschuh für die digitale Innovationsfähigkeit von Unternehmen darstellen.
Es ist aber ungewiss, ob sich diese strenge Position im weiteren Gesetzgebungsprozess durchsetzen kann. Zuletzt hatte sich der EU-Rat dafür ausgesprochen, die Einwilligung in den Einsatz von Cookies als Nutzungsbedingung für Webseiten oder Apps zuzulassen.
Gewissheit darüber, wie die strittigen Punkte im Verordnungsentwurf letztlich umgesetzt werden, wird es aber wahrscheinlich erst Ende diesen Jahres geben, wenn das Tauziehen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat im sogenannten Trilog einen finalen Verordnungstext hervorbringt.
Jeder Webseitenbetreiber (vom Blogger bis hin zu Amazon) und App-Entwickler sollte daher die Entwicklungen der Gesetzgebung jetzt besonders aufmerksam verfolgen, denn wenn sich auf eine finale Gesetzesfassung geeinigt wird, ist mit einer geringen Übergangszeit bis zum in Kraft treten der Verordnung zu rechnen. Diese Verzögerung wird für die Unternehmen im Anwendungsbereich der ePrivacy-Verordnung große Rechtsunsicherheit erzeugen und überdies zu einer noch komplexeren Rechtsmaterie führen.

Juni 8, 2018 at 3:45 pm
Es gibt kein EU-Recht, was ist dann DSGVO?
Ein weiteres Thema ist die Staatsangehörigkeitsurkunde (Gelber Schein).
https://www.youtube.com/watch?v=GYEl2HjJOIQ
Juni 7, 2018 at 5:28 pm
UND DANN
KOMMT FüR
ALLE DER
RFID-CHIP.
NUR DER TOD
BIETET ERLÖSUNG.
Juni 7, 2018 at 4:42 pm
Hat dies auf pressefreiheit24 rebloggt.
Juni 7, 2018 at 10:50 am
Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
Juni 7, 2018 at 10:32 am
http://aktionaer-report.de/ueberwachungsstaat-deutschland.html
Tschüss Bargeld!
Hallo Überwachungsstaat!
Das Ende des Bargelds kommt nach den Bundestagswahlen in gigantischen Schritten auf uns zu! Wer denkt, dabei ginge es lediglich um den Abschied vom Papiergeld, wird jetzt schockiert sein! Überwachungsstaat!
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Juni 7, 2018 at 10:24 am
Wie man sieht hat diese freimaurerische, usurpatorische Technokraten Diktatur verdammt eilig endgültig NWO Horror bevollständigen,wenn man bedenkt nächstes Jahr wird schon 5G DARPA mit Bargeld Verbot und totale Verchippung „Schritt für Schritt bis kein zurück mehr gibt“(Juncker Aussage nach) eingeführt dann Gute Nacht Deutschland und Europa. Jetzt ist nun wirklich allerhöchste Zeit ein Widerstand zu leisten und die satanistische Ziobrut weg zu jagen sonst enden wir wie willenlose Sklaven die man nach Lust und Laune einfach ausschalten kann!
Juni 7, 2018 at 8:21 am
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
Juni 7, 2018 at 7:23 am
„Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche wird die neue Verordnung gravierende Auswirkungen haben, da von ihrem Anwendungsbereich nahezu jede Form der elektronischen Kommunikation erfasst wird. Hierunter fallen klassische Kommunikationsdienste wie Telefon, Web- oder E-Mail-Dienste und ebenso neuartige Alltagsdienste des Internets der Dinge wie der smarte Kühlschrank, Fitness-Tracker oder vernetzte Fahrzeuge.“
Um es kurz zu fassen, die totale Vernetzung und daraus resultierend die Überwachung ohne jegliche Möglichkeit der Gegenwehr von Geheimdiensten, Polizei und Behörden steht ins Haus und dazu kommt, daß jede egal welche Webseite ebenfalls überwacht und ausspioniert werden kann und selbstverständlich wird und ab … kostenpflichtig ist sozusagen der gläserne „Bürger“ in Reinkultur und jeder der sich auch nur einen Hauch Kritik oder womöglich Widerstand durch zucken erlaubt verschwindet entweder im Knast oder gänzlich sagen wir mal fällt aus dem Fenster von der Bildfläche auch Diktatur pur genannt.
Und noch zum Frühstück, die vermißte deutsche 14-jährige Susanna Feldmann aus Wiesbaden wurde wie ein Stück Vieh bestialisch vergewaltigt und erwürgt aufgefunden und bei ihrem Mörder handelt es sich um einen „Flüchtling“ und damit ist Susanna die nächste Merkel-Tote bzw. das nächste Opfer das zu Lasten der Jüdin Anjela Kazmierczak/Kasner/Merkel geht.